Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

 Personenbezeichnungen gelten zur Vereinfachung für Frauen & Männer in gleicher Weise !


 

  ♦    Text in 'Der Amtsanwalt' - Heft 4/2023 (Auszug) -

...

Die Auswahlentscheidung über die zum Jahresende 2022 ausgeschriebenen (neun) Stellen für Erste Oberamtsanwälte / Erste Oberamtsanwältinnen ist getroffen. Die Ernennungsurkunden wurden in KW 46/47 mit Wirkung zum 01.11.2023 ausgehändigt.
...

Allen Kollegen und Kolleginnen wünsche ich jetzt schon besinnliche Weihnachtsfeiertage und einen guten Beginn im Jahr 2024.

Florian Lippok
Landesvorsitzender Baden-Württemberg

 


 

...


 

  ♦    Text in 'Der Amtsanwalt' - Heft 2/2023 -

In den ersten Monaten des Jahres 2023 gibt es aus Baden-Württemberg nicht viel zu berichten. Eine Auswahlentscheidung zu den zum Jahresende 2022 ausgeschriebenen Stellen für Erste Oberamtsanwälte wurde noch nicht getroffen. Die beiden Generalstaatsanwälte und die Leitenden Oberstaatsanwälte verständigten sich darauf, die notwendigen Anlassbeurteilungen erst nach der anstehenden Regelbeurteilungsrunde zum 1. Juni 2023 zu erstellen.
Die schriftlichen Prüfungen für den Amtsanwaltsdienst wurden im April 2023 in Bad Münstereifel geschrieben.
Nach einem Bericht des SWR planen Die Grünen, führende Regierungspartei in Baden-Württemberg, die Stärkung von Grundschulen mit einer Anhebung der Besoldung der Grundschulpädagogen von A12 nach A13. Grundschulpädagogen sehen sich - auch durch Migration - verstärkten Herausforderungen ausgesetzt. Im Sinne der Besoldungsgerechtigkeit verwundern jedoch politisch motivierte einseitige Verbesserungspläne.
Die nächste Mitgliederversammlung wird am 10.10.2023 in den Tagungsräumen der Jugendherberge Stuttgart stattfinden. 

 


 

  ♦    Text in 'Der Amtsanwalt' - Heft 1/2023 -

Zum Jahresbeginn will ich einen kleinen Rückblick über das Jahr 2022 und einen Ausblick zu den bevorstehenden Herausforderungen im Jahr 2023 geben.

Beförderungen: Zur Jahresmitte 2022 ging eine quälend-lange Hängepartie, nämlich die letzte Beförderungsrunde in A13 zu Ende. So wurden zum 01.08.2022 endlich 13 Kolleginnen und Kollegen zum Oberamtsanwalt ernannt. Der Landesvorstand gratuliert - soweit noch nicht persönlich erfolgt - herzlich. Für all die Kollegen/Kolleginnen, die zum Zuge kamen, ist dies eine wohlverdiente Wertschätzung ihrer täglichen engagierten Arbeit.

Dienstpostenbewertung: Dank der großen ‚Dienstrechtsreform 2010‘ waren ab 01.01.2011 neun Planstellen der Besoldungsstufe A14 „Erster Oberamtsanwalt“ zugewiesen, die zeitnah um eine weitere Stelle auf zehn Stellen erweitert wurden. Zum 01.01.2022 konnten weitere vier Stellenhebungen erreicht werden, so dass sich der Stellenkegel (86 Planstellen insgesamt) sich nun wie folgt zusammensetzt: 37 Amtsanwälte / 35 Oberamtsanwälte / 14 Erste Oberamtsanwälte. Dies stellt eine enorme Aufwertung unserer Laufbahn dar. Leider konnten wegen der Abstimmungen zur Neufassung der VwV Dienstpostenbewertung frei gewordenen Stellen zum Ersten Oberamtsanwalt (A14) lange Zeit nicht ausgeschrieben werden. Die VwV ist nun jedoch endlich zum 01.12.2022 neu gefasst worden (Bündelung der Dienstposten A12 bis A14, d.h. Wegfall des sogenannten „Kriterienkatalogs“), so dass zum Jahresende 2022 hin acht Stellen für Erste Oberamtsanwälte ausgeschrieben werden konnten. Noch zeichnet sich keine Bewerberauswahl ab. Die notwendigen Anlassbeurteilungen dürften angefordert worden sein. Es bleibt zu hoffen, dass das Auswahlverfahren korrekt erfolgen und die anschließende Bewerberauswahl auf dieser Grundlage nachvollziehbar gelingen wird.

4-Säulen-Modell: Besoldungsverbesserungen bis A10 sind zum 01.01.2023 in Kraft getreten. Der Deutsche Richterbund Baden-Württemberg hat angekündigt, Musterverfahren zur amtsangemessenen Alimentation („Abstandsgebot“) zu führen. Mittlerweile hat das Ministerium für Finanzen zugesichert, dass - sollten Regelungen des BVAnp-ÄG 2022 durch höchstrichterliche Rechtsprechung als nicht verfassungsgemäß eingestuft werden - etwaige Nachzahlungen von Amts wegen rückwirkend geleistet würden. Widersprüche sind daher nicht (mehr) erforderlich.

Strukturzulage: Langjährige verstärkte Bemühungen um die Gewährung dieser Zulage auch für Amtsanwälte blieben/bleiben leider ohne Erfolg. Obwohl dieses Anliegen im Zuge der Besoldungsverbesserungen des „4-Säulen-Modells“ im Landtag eingebracht wurde, ist weder das Ministerium für Finanzen noch das Ministerium der Justiz und für Migration gewillt, unsere berechtigte Forderung zu unterstützen.

Kontaktpflege: Regelmäßige Gespräche mit Herrn Generalstaatsanwalt Häberle in Karlsruhe am 20.07.2022, mit Herrn Generalstaatsanwalt Brauneisen samt Team in Stuttgart am 27.07.2022 sowie Frau Ministerin Gentges und Herrn Ministerialdirektor Steinbacher im Ministerium der Justiz und für Migration am 24.10.2022 fanden traditionsgemäß in vertrauter und wertschätzender Atmosphäre statt.

Ausbildung: Der Nachwuchs für den Amtsanwaltsdienst ist aktuell wieder in Bad Münstereifel und wird im April 2023 die schriftlichen Prüfungen schreiben. Der Landesvorstand wünscht den zu Prüfenden ein erfolgreiches Gelingen.

Arbeitsbedingungen: Die Umstellung auf WebSta 4.0 in den Behörden des Landes hat im Juli 2022 begonnen und wird im März abgeschlossen sein. Auch die Einführung der eStrafakte schreitet voran, denn am 29.03.2022 begann bei der StA Ulm die Pilotierungsphase. Vielleicht bietet sich im Rahmen der im Herbst stattfindenden Mitgliederversammlung die Möglichkeit, dass Kollegen aus Ulm über ihre praktischen Erfahrungen berichten.

Trauerfall: Der erst seit relativ kurzer Zeit pensionierte Kollege OAA a.D. Karl Jauch (StA Rottweil) ist am 20.11.2022 leider im Alter von 67 Jahren verstorben. Wir behalten ihn als lebensfrohen Kollegen in Erinnerung.

Nächste Jahresversammlung: Der Landesvorstand hat sich auf den Zeitraum 09. bis 20.10.2023 - voraussichtlich in Stuttgart - verständigt. Bitte vormerken! Es werden weiterhin Verstärkungen / Alternativen für den Landesvorstand gesucht!

Die Amtsanwältinnen & Amtsanwälte in Baden-Württemberg sind unverändert den großen Anforderungen gewachsen, wobei die hohe Arbeitsbelastung zuverlässig bewältigt wird. Die Anwendung der OrgStA-Öffnungsklausel durch Zuweisung von Tätigkeiten mit besonderem Aufgabenzuschnitt erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Für die Attraktivität der Laufbahn wird - neben den Arbeitsbedingungen in den Behörden - auch die verfassungsgemäße Ausgestaltung der Besoldung unter Wahrung der innerhalb des Besoldungsgefüges erforderlichen Abstände (siehe oben 4-SäulenModell) wichtig sein.

Florian Lippok, Landesvorsitzender Baden-Württemberg

 



 ♦    'Der Amtsanwalt' - Heft 4/2022 -

    Infos aus BaWü (-)


 

♦   Text in 'Der Amtsanwalt' - Heft 3/2022 -

Im Frühjahr 2022 entspannte sich die Corona-Situation merklich, weshalb der Landesvorstand lang fällige Gespräche mit den Herren Generalstaatsanwälten für Juli 2022 vereinbaren konnte, um die aktuellen Themen „Beförderungssituation der Amtsanwälte“, „Kriterienkatalog A14“ und „Planungen hinsichtlich des 4-Säulen-Modells in der Justiz“ anzusprechen.
Leider konnten die beiden Damen des Landesvorstands kurzfristig nicht teilnehmen, so dass das Gespräch mit Generalstaatsanwalt Peter Häberle am 20.07.2022 von mir in vertrauter Atmosphäre mit Kaffee und Brezeln alleine wahrgenommen werden musste. So konnte ich mir einen Einblick in die großzügig geschnittenen, modernen Räume der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe verschaffen und gleichzeitig feststellen, dass Herr Generalstaatsanwalt Peter Häberle einen realistischen Blick auf den Arbeitsalltag der Amtsanwälte in den Staatsanwaltschaften besitzt und ihm auch die Unzufriedenheit über die allgemeine Beförderungssituation nicht verborgen geblieben ist.
Eine Woche später, am 27.07.2022, sah ich mich dem Leitungsteam Herrn Generalstaatsanwalt Joachim Brauneisen, Frau Leitender Oberstaatsanwältin Sandra Bischoff und Herrn Oberregierungsrat Peter Sonderhausen der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart gegenüber, die mir - wie gewohnt - ein offenes Ohr für die Anliegen der Amtsanwälte schenkten. So zeichnete sich bereits im Vorfeld des zweiten Gesprächs ab, dass vom Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg längst fällige Beförderungsentscheidungen von A12 nach A13 getroffen wurden.
Den 13 auserwählten Kollegen gratuliert der Landesvorstand sehr herzlich. Dies kann nur als wohlverdiente Anerkennung für geleistete, tägliche Arbeit bezeichnet werden.
Hinsichtlich des nahezu unendlichen Prozesses, eine geeignete Lösung für den „Kriterienkatalog A14“ zu finden, hat sich das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg überraschend und begrüßenswert von dem Weg, einzelne herausgehobene Aufgabenbereiche im Amtsanwaltsdienst als Voraussetzung für die Beförderung nach A14 zu beschreiben, verabschiedet und nunmehr die Bündelung der Besoldungsgruppen A12 bis A14 vorgeschlagen. Frau Leitende Oberstaatsanwältin Sandra Bischoff erläuterte die Beweggründe für den eingeschlagenen Weg und nannte diese Lösung als Durchbruch im lange andauernden Findungsprozess der Fortschreibung der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums für die Bewertung von Dienstposten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften.
So besteht berechtigte Hoffnung, dass 3.7 dieser Verwaltungsvorschrift nach dem Anhörungsverfahren noch im Jahr 2022 neu gefasst und damit auch die Ausschreibung vakanter A14-Dienstposten erfolgen kann. Hier sei erwähnt, dass Frau Silke Faller immer ein offenes Ohr für den Vorstand der Landesgruppe hatte und bestmöglich bemüht war, die Gesichtspunkte des Amtsanwaltsvereins einzubringen und eine für die Summe der Amtsanwälte akzeptable Lösung zu finden.
Das „4-Säulen-Modell“ ist in der Planungsphase. Es zeichnet sich ab, dass Besoldungsverbesserungen in der Justiz ab der Besoldungsstufe A10 aufgrund der aktuellen Haushaltslage nicht zu erwarten sind. Dieses Schicksal teilen wir allerdings mit unseren Kollegen Staatsanwälten und Richtern, deren Interessenvertretung bereits ebenfalls zurecht auf die Einhaltung des vom BVerfG postulierten Abstandsgebots hingewiesen hat. Der Landesvorstand hat dabei den BBW - Beamtenbund Tarifunion gebeten, beim Finanzministerium den Lehrern vergleichbare Besoldungsverbesserungen für Amtsanwälte zu unterstützen.
Hoffentlich bietet sich am 16.09.2022 beim Deutschen Amtsanwaltstag in Düsseldorf die Gelegenheit, bekannte Gesichter zu treffen und sich mit dem ein oder anderen Kollegen aus Baden-Württemberg persönlich auszutauschen.

Florian Lippok
Vorsitzender der Landesgruppe BaWü

 


 

♦   Text in 'Der Amtsanwalt' - Heft 2/2022 -

Rechenschaftsbericht ('status quo' / A-Z) für den Zeitraum von 2018 bis 2021


Vorstand der Landesgruppe
:

... seit 06.11.2021 / gewählt für 2 Jahre ...

Vorsitzender:

- Florian Lippok, OAA (Stuttgart)

Stellvertretende Vorsitzende:

- Jannett Schöppe-Weitlandt, OAA'in (Karlsruhe)
- Juliane Rothacker, AA'in (Pforzheim)
- Helmut Schäfer, EOAA a.D. (Baden-Baden)

Aktive Amtsanwälte (einschließlich Teilzeitkräfte): z.Zt. ca. 95 AAe

Altersteilzeit und 'Sabbat-Jahr'-Regelung: ... beides möglich

Arbeitspraxis bei den Staatsanwaltschaften:
Die Einführung der eStrafakte schreitet voran, denn am 29.03.2022 begann bei der StA Ulm die Pilotierung. In bundesweit einmaligem Umfang erproben dort Polizei und Justiz die gemeinsame eStrafakte. Für ein strafrechtlich relevantes Vorkommnis legt die Polizei eine elektronische Ermittlungsakte an, die komplett digital geführt und mitsamt den digitalen Beweismitteln über eine dafür entwickelte 'Datenautobahn' an die Staatsanwaltschaft übermittelt wird. Die Staatsanwaltschaft führt die Akte dann als elektronische Strafakte der Justiz weiter. Als solche gelangt sie später zu den Gerichten und in den dortigen Instanzenzug.

Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts sind seit dem 01.01.2022 zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten verpflichtet.
Die Bürger werden weiterhin die Wahl haben, ihre Schreiben elektronisch oder schriftlich per Post oder per Fax an das Gericht zu senden.
Spätestens ab 01.01.2026 sind alle Gerichte und Strafverfolgungsbehörden zur elektronischen Aktenführung verpflichtet.

Ausbildung / Nachwuchs:
- 3 Amtsanwälte (b)
- 4 Anwärter in Ausbildung 2021/2022
- 4 Anwärter in Ausbildung 2022/2023

Weiterhin keine Übernahme von Volljuristen in die Amtsanwaltslaufbahn
Einweisung in A 12: ungefähr 1 Jahr nach bestandenem Examen
Stellenbesetzung durch Staatsanwälte (Assessoren) ggfs. nur vorübergehend

Amtsanwälte können vorübergehend auf bis zu acht Stellen von Staatsanwälten (Assessoren) platziert werden

Beförderungen - grundsätzlich:
weiterhin nach Leistungsprinzip (Beurteilung/Dienstpostenbewertung)

nach Beurteilungsrichtlinien … mit 'weichen Quoten'
letzte (Regel-)Beurteilung war fällig zum 01.06.2020 (< 60 Jahre)

Stellen werden vom Justizministerium (personalverwaltende Stelle) stets landesweit ausgeschrieben. Die Stellen sind nicht an bestimmte Staatsanwaltschaften gebunden.

Beförderungen - aktuell:
Die Besetzung zweier OAA-Stellen (A 13) war zuletzt vom Verwaltungsgericht Freiburg wegen eines Formfehlers ausgebremst worden, wobei dem JuMin kein Fehlverhalten vorzuwerfen war.
Zwischenzeitlich wurden weitere OAA-Stellen ausgeschrieben. Das JuMin muss nun ein komplett neues Auswahlverfahren durchführen.
Sieben freie EOAA-Stellen (A 14) werden vorerst nicht ausgeschrieben, weil die eingeleitete Weiterentwicklung der Dienstpostenbewertung noch nicht abgeschlossen ist.
Eine derartige Blockade von Beförderungsstellen gab es bisher nicht. Es bleibt zu hoffen, dass in den umfangreichen Beförderungsstau bald mehr Bewegung kommt.

Behördenbesuche ('Tour de Ländle'):
Früher durchgeführte Behördenbesuche waren längere Zeit ausgesetzt und sollen demnächst wiederaufgenommen werden (JuMin/GenStAen).

Beihilfe: Wird nach landesrechtlichen Vorschriften gewährt. Mit nach Besoldungsgruppen gestaffelter Kostendämpfungspauschale: in A 12 = 150,-- € (Versorgungsempfänger 120,-- €), A13/A14 = 180,-- € (Versorgungsempfänger 140,-- €)

Die Landesregierung denkt im Zusammenhang mit der Krankenversicherung für Beamte derzeit über eine Einführung des 'Hamburger Modells' bzw. einer 'Pauschalierten Beihilfe' nach.

Besoldung: … seit 01.01.2011: A 12  •  A 13  •  A 14

Das frühere Weihnachtsgeld war im Jahr 2008 auf 50 % abgesenkt und für die weitere Zukunft direkt ins Grundgehalt eingerechnet worden. Urlaubsgeld wird nicht gezahlt.

Die Strukturzulage (z.Zt. 101,53 €), die ansonsten fast der gesamte Gehobene Dienst erhält (mit Ausnahme von Lehrkräften, Notaren und Amtsanwälten), wird Amtsanwälten nicht gewährt. Langjährige verstärkte Bemühungen um die Gewährung der Zulage blieben ohne Erfolg. Trotz vergleichbarer Rechtslage und trotz Einzugs von Gebührenanteilen wird eine entsprechende Zulage an Gerichtsvollzieher bezahlt.
Unserer Argumentation mit bestimmten Alleinstellungsmerkmalen, z.B. besondere Zusatzausbildung, zweites Examen usw., wird entgegengehalten, dass Amtsanwälte einer Sonderlaufbahn mit erhöhtem Einstiegsgehalt (A 12) und mit höherem Spitzenamt (A 14) angehören. Vermutlich fürchtet man eventuelle ähnliche Forderungen der Lehrkräfte, wenngleich diese bereits deutliche besoldungsrechtliche Besserstellungen erfahren durften.
Im Landeshaushalt 2022 konnten die vom JuMin beantragten Stellenhebungen endlich berücksichtigt werden: 4 Stellen der Stufe A 13 wurden nach A 14 angehoben.

Besoldungsanpassungen: erfolgten zuletzt gestaffelt & verzögert: die Bezüge aller Besoldungsgruppen wurden zum 01.01.2020 einheitlich um 3,2 % erhöht und zum 01.01.2021 kamen weitere 1,4 % hinzu.

Das Land will im kommenden Jahr die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom Mai 2020 für eine verfassungskonforme Besoldung umsetzen, wofür ein '4-Säulen-Modell' geplant ist:

-  Anhebung der Eingangsämter, z.B. statt A 9 / A10 bald A 10 / A11 (gehobener/technischer Dienst)

-  Rücknahme des abgesenkten Beihilfe-Bemessungssatzes (Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014)

-  Erhöhung der kinderbezogenen Familienzuschläge für das erste und zweite Kind für Besoldungsgruppen A 7 - A 14

-  Anhebung des kinderbezogenen Familienzuschlags für das dritte und jedes weitere Kind in allen Besoldungsgruppen

Für den Mittleren Dienst und für den Anfangsbereich des Gehobenen Dienstes seien demnach erhebliche Verbesserungen vorgesehen. Im Gehobenen Dienst könnten zusätzlich bessere interne Stellenschlüssel angestrebt werden.
Für den Höheren Dienst könnten sich Verbesserungen somit lediglich bei der Beihilfe und bei den Kinderzuschlägen ergeben.

Corona:
Das unheilvolle Virus 'SARS-CoV-2' wütete sogar mit einer 'dritten Welle' und hatte im Arbeitsalltag über Wochen und Monate erneut alles im Griff.
Die Dezernenten arbeiteten überwiegend per Laptop im HomeOffice, was je nach technischer Ausstattung unterm Strich einen zeitlichen Mehraufwand bedeuten konnte. Sitzungsdienste waren/sind geprägt von Plexiglas-Scheiben, häufigem Lüften, kalten Sälen (im Winter) und Terminabsagen. Trotzdem konnte der Justizbetrieb einigermaßen weiterlaufen.

Dachverband - Informationen von dbb / Beamtenbund BW:
Pressemitteilungen, Anhörungen etc. werden regelmäßig per eMail übersandt.
Der BBW ist sehr aktiv. Er stritt über Jahre hinweg erfolgreich gegen frühere einseitige Sparprogramme der Landesregierung zu Lasten der Beamten.

Die berechtigten Forderungen unserer Berufsgruppe wurden nach Kräften und mithilfe der 'ArbeitsGemeinschaft Justiz' unterstützt.

Personalratswahlen fanden zuletzt im Mai 2019 statt. Im BBW gibt es einen sehr rührigen Senioren-Verband (www.senioren-oed-bw.de)

Dienstpostenbewertung (siehe auch 'KriterienKatalog'):
„Ein Dienstposten wird der Besoldungsgruppe A 14 zugeordnet, wenn eine der folgenden Aufgaben wahrgenommen wird:

– Wahrnehmung der Aufgaben mit besonderem Aufgabenzuschnitt
   bei den Außenstellen von Staatsanwaltschaften        

– Mitarbeit im Rahmen der Aus- und Fortbildung von Bediensteten der Justiz
   in nicht unerheblichem Umfang, insbesondere Lehr- oder Prüfungstätigkeiten
   im Rahmen der Amtsanwaltsausbildung      

– Mitarbeit in Justizverwaltungssachen und sonstigen Angelegenheiten,
   die den Amtsanwalts-und Staatsanwaltsbereich betreffen    

– Regelmäßige Bearbeitung von Verfahren abweichend von Nummer 23 des
   Organisationsstatuts der Staatsanwaltschaften (OrgStA), die in die Zuständig-
   keit des Amtsgerichts fallen, nach Zuweisung durch den Behördenleiter (Nr.25 Abs.1 OrgStA)

Die übrigen Dienstposten im Amtsanwaltsdienst werden bzgl. A 12 und A 13 gebündelt, was zulässig ist, wenn eine besondere sachliche Rechtfertigung vorhanden ist. Die Dienstposten der Amtsanwälte gehen mit ständig wechselnden, unterschiedlich schwierigen Aufgaben einher. Aus personalplanerischen Belangen ist zu gewährleisten, dass jede Amtsanwältin oder Amtsanwalt die Möglichkeit erhält, das erste Beförderungsamt einer Oberamtsanwältin oder eines Oberamtsanwalts zu erreichen.“

Dienstrechtsreform 2010 - Rückblick:
Seit 2011 gibt es das Spitzenamt 'Erster OberAmtsanwalt' (A 14). Gleichzeitig kam die Besoldungsstufe 'A13+Z' in Wegfall.
Eine von der Landesregierung einst vorgesehene deutlich schnellere Umsetzung der „Pension mit 67“ kam damals nicht zum Zug. Stattdessen wurde auf Freiwilligkeit bei Verlängerung der Lebensarbeitszeit über 65 hinaus (mit Gehaltszuschlag von etwa 10 %) gesetzt.
Mit dieser Regelung wurde auf Dauer erwartet, dass für den Landeshaushalt dadurch ungefähr dieselben Einsparungen erzielt werden könnten. Mit dieser Verfahrensweise ist man zufrieden.

Dienstzeitregelung:

- wöchentliche Arbeitszeit = 41 Stunden

- freie tägliche Arbeitszeit, möglichst unter Beachtung der Kernzeiten

- keine Arbeitszeiterfassung

- zusätzlich zum Jahresurlaub: + 1 Tag Arbeitszeitverkürzung

- (Zeit-)Ausgleich für Bereitschaftsdienst nach örtlichen Regelungen der StAen

Fortbildung:

- Einbeziehung in die Einführungstagungen 'Strafrecht für Assessoren'

- gelegentliche behörden-interne Fortbildungen

- Teilnahme an Tagungen der Richterakademie in Trier bzw. Wustrau

Homepage:
Infos zur 'DAAV-Landesgruppe BaWü' generell auf: www.daav-bw.de

Kriterienkatalog für A 14 – Neufassung geplant:
Nach mehreren gescheiterten Anläufen wird immer noch auf die finale Weiterentwicklung der Dienstpostenbewertung ('Kriterienkatalog für EOAAe') gewartet.
Drei altersbedingt frei-gewordende und vier per Stellenhebung neu entstandene EOAA-Stellen (A 14) werden vorerst nicht ausgeschrieben.

Mitgliederstand:

52 Aktive + 4 Beurlaubte + 23 Pensionäre = 79 Mitglieder
Im Jahr 2021 wechselte ein Mitglied nach Brandenburg und ein Mitglied ist leider verstorben.

Mitgliederversammlung (Landesgruppe):
Die letzte Mitgliederversammlung fand am 06.11.2021 in Karlsruhe statt. Dabei wurde OAA Florian Lippok (StA Stuttgart) zum neuen Vorsitzenden gewählt.
Der neu zusammengesetzten Vorstandschaft gehören als Stellvertreter an: OAA'in Jannett Schöppe-Weitlandt (StA KA), AA'in Juliane Rothacker (StA PF) und EOAA a.D. Helmut Schäfer.

Personalbedarfsberechnung (~PEBB§Y-Fortschreibung 2014):
Bei den Staatsanwaltschaften gibt es 'Gemeinsame gemischte Basiszahlen' für StAe & AAe und damit einen einheitlichen Deckungsgrad. In BaWü gibt es keine 'Amtsanwaltschaft'.

Planstellen:
Laut Landeshaushalt unverändert 86 Stellen - ab 2022 mit neuem Stellenkegel:
• 37 Amtsanwälte • 35 OberAmtsanwälte • 14 Erste OberAmtsanwälte •

Regierung in BaWü:  MP Winfried Kretschmann
Die Landtagswahl 2021 endete mit Überraschungen, doch fanden GRÜNE & CDU erneut zusammen und übernahmen als grün-schwarze Koalition auch für die nächsten fünf Jahre die Regierungsverantwortung.
Der Zuschnitt des Justizministeriums hat sich leicht geändert. Es heißt nun 'Ministerium der Justiz und für Migration' und steht unter der Leitung von Frau MdL Marion Gentges (CDU).

Zuständigkeiten laut OrgStA-Statut: (unverändert)

- Bereich der kleineren und mittleren Kriminalität, laut 'Öffnungsklausel' auch darüber hinaus und z.T. selbst Verbrechen

- Anwendung der Öffnungsklausel (OrgStA) durch die Behördenleiter

- das Justizministerium achtet auf Anwendung der Öffnungsklausel

- Sitzungsvertretung: bei Strafrichter/Jugendrichter und Schöffengericht/Jugendschöffengericht

- Möglichkeit der Verwendung als Jugend-Dezernent bzw. in einer Jugend-Abteilung

- Teilnahme am regulären Bereitschaftsdienst der Staatsanwaltschaften

- keine gesonderten Amtsanwalts-Abteilungen

Die Amtsanwälte erfüllen in Baden-Württemberg unverändert große Anforderungen und bewältigen eine hohe Arbeitsbelastung. Auf eine ausgewogene Arbeitsverteilung zwischen Staatsanwälten und Amtsanwälten ist zu achten. Die Anwendung der OrgStA-Öffnungsklausel durch Zuweisung von Tätigkeiten mit besonderem Aufgabenzuschnitt an Amtsanwälte erfreut sich immer größerer Beliebtheit.

Die über einen längeren Zeitraum aufgelaufene höchst angespannte Lage bei fälligen Beförderungen sollte baldmöglichst einer zufriedenstellenden Lösung zugeführt werden, weil sich die Kolleginnen und Kollegen diese Anerkennung längst verdient haben.

In Baden-Württemberg genießen die Amtsanwälte allseits hohes Ansehen und werden für ihren Einsatz und für ihre enorme und zuverlässige Arbeitsleistung geschätzt.

Beim nächsten 'Amtsanwaltstag 2022' bietet sich am 16. September 2022 in Düsseldorf eine willkommene Gelegenheit, Kollegen bzw. Lehrgangskollegen aus anderen Bundesländern zu treffen und sich mit ihnen austauschen.

Florian Lippok, Vorsitzender der Landesgruppe BaWü

 


 

♦   Text in 'Der Amtsanwalt' - Heft 1/2022 -


Der Arbeitsalltag in den Staatsanwaltschaften des Landes ist weiterhin geprägt durch die bestehenden Hygienekonzepte, weshalb seit Dezember 2021 wieder vermehrt Homeoffice genutzt und soziale Zusammenkünfte auf ein Mindestmaß zurückgeführt wurden. Die Anwendung und Kontrolle der 3G-Regel in den Behörden verlief reibungslos.

Das Ministerium der Justiz und für Migration BW bereitet sich zur Umsetzung der BVerfG-Entscheidungen vom Mai 2020 zur amtsangemessenen Alimentation auf umfangreiche strukturelle Veränderungen, das sog. 4-Säulen-Modell, vor, bei dem insbesondere im mittleren und gehobenen Dienst Ämterhebungen geplant sind. Zur Vorabinformation wird auf die Internetseite des BBW - Beamtenbund Tarifunion verwiesen. Anlässlich des am 22.11.2021 vom Vorstand wahrgenommenen Gesprächs der ARGE Justiz mit Frau Justizministerin Gentges versicherte diese dem Interessenverband, die Besoldung der Amtsanwaltsdienstposten - auch im Verhältnis zu anderen Berufsgruppen im gehobenen Dienst der Justiz - dabei angemessen im Auge zu behalten. Ministerialdirektor Steinbacher bestätigte bei diesem Gespräch 4 geplante Stellenhebungen von A13 nach A14 für den Haushalt 2022. Von den beschlossenen 450 Neustellen in der Justiz für das Jahr 2022 wurde in der Presse bereits berichtet, über die Beschlussfassung der angekündigten Stellenhebungen im Amtsanwaltsbereich konnte leider noch nichts in Erfahrung gebracht werden.

Hinter den Kulissen wird weiter über die Bewertung der Dienstposten eines Ersten Oberamtsanwalts (Kriterienkatalog A14) gerungen. Der Interessenverband legt dabei ein besonderes Augenmerk darauf, dass grundsätzlich alle Oberamtsanwälte die Möglichkeit zum Erreichen dieses Spitzenamts erhalten sollen, vor allem dann, wenn regelmäßig Tätigkeiten abweichend von Nr. 23 OrgStA nach Zuweisung durch den Behördenleiter ausgeübt werden. Es besteht weiterhin die Hoffnung, dass die Aufgabenbereiche in der entsprechenden VwV noch im Jahr 2022 neu gefasst werden und so auch die zeitnahe Ausschreibung bereits vakanter Stellen erfolgen kann.

Die vier Amtsanwaltsanwärter des Landes bereiten sich gerade in Bad Münstereifel auf ihr Examen vor. Der Berufsverband wünscht hierfür ein erfolgreiches Gelingen!

Florian Lippok, OAA

Vorsitzender der Landesgruppe BaWü

 


 

♦   Text in 'Der Amtsanwalt' - Heft 4/2021

Am (Sa) 06.11.2021 fand in Karlsruhe die Mitgliederversammlung unserer Landesgruppe statt. Die Räumlichkeiten des 'BGV - Badische Versicherungen' boten ein hervorragendes Ambiente, das es an nichts fehlen ließ. Die Versammlung konnte trotz kurz zuvor ausgerufener 'Corona-Warnstufe' stattfinden. Ein 'Öffentlicher Teil' mit Gästen war allerdings nicht durchführbar. Die aktuell geltenden Corona-Bestimmungen ('3G'-Regel) wurden eingehalten. Insgesamt waren 27 stimmberechtigte Mitglieder präsent oder kraft Vollmacht vertreten.

Im Rückblick auf die vergangenen 2 ½ Jahre schilderte der scheidende Vorsitzende Helmut Schäfer wichtige Ereignisse und Entwicklungen im Zusammenhang mit der Amtsanwaltslaufbahn, wobei er auch das sehr engagierte Wirken des früheren Justizministers MdL Guido Wolf (CDU) würdigte. Mit großer Freude konnte er über ein wenige Tage zuvor geführtes Gespräch mit Frau Justizministerin MdL Marion Gentges (CDU) berichten, wonach für den Landeshaushalt 2022 vier Stellenhebungen vorgesehen seien. Somit dürfte in absehbarer Zeit mit einer deutlichen Entspannung der unbefriedigenden Situation bei den Beförderungsrunden zu rechnen sein – leider mit weiterem Zeitverzug. Ferner sei auf einen baldigen Abschluss der Bemühungen zur Änderung des 'Kriterienkatalogs für EOAAe' zu hoffen.

Zum Ende der Versammlung standen turnusgemäß Neuwahlen an. Nach eingehenden Beratungen konnte einstimmig eine neue Vorstandschaft für eine Amtsperiode von zwei Jahren gewählt werden: Neuer Vorsitzender ist OAA Florian Lippok (StA Stuttgart). Seine Stellvertreter sind OAAin Jannett Schöppe-Weitlandt (StA Karlsruhe), AAin Juliane Rothacker (StA Pforzheim) und EOAA a.D. Helmut Schäfer (…).

Obwohl der bisherige Vorsitzende im Vorfeld darum gebeten hatte, auf 'Ehrungs-Lametta' möglichst zu verzichten, wurde Helmut Schäfer für seine engagierte Arbeit der letzten 12 Jahre in Form eines 'kulinarischen Abschiedsgeschenks' gewürdigt. Er wird dem Vorstand erhalten bleiben und die Arbeit der Landesgruppe weiterhin tatkräftig administrativ unterstützen. 

Die Bestrebungen des Justizministeriums für eine 'Neuausrichtung der Aufgabenbereiche im Amtsanwaltsdienst' mit Fortschreibung des 'Kriterienkatalogs (A14)' werden fort- und hoffentlich bald einer finalen Lösung zugeführt. Der eigens eingerichtete 'Lenkungskreis zur Bewertung der Dienstposten' ist aufgerufen, den bisherigen Katalog gegebenenfalls um weitere besonders herausgehobene Aufgabenbereiche zu ergänzen. Allerdings sollten hierbei für Oberamtsanwälte keine überzogenen Verschärfungen hineinformuliert werden, insbesondere im Vergleich mit ähnlichen Anforderungsprofilen z.B. im Bereich der Ersten Staatsanwälte und anderen. Das Ergebnis der fortgesetzten Beratungen bleibt abzuwarten. Trotz mehrerer freier Stellen sind vorübergehend keine entsprechenden Stellausschreibungen für EOAAe zu erwarten.

Personalia: Mareen Luise Falkenstein (StA ELLW) und Marius Schwemlein (StA HN) wurden zur Amtsanwältin bzw. zum Amtsanwalt ernannt und in A 12 eingewiesen. Nach bestandenem Examen sind Greta Biesinger (StA FR) und Jelena Stricker (StA Stgt) als 'beauftragte Amtsanwältinnen' im Einsatz. Herzlichen Glückwunsch an alle!

Am 01.01.2022 beginnen neue Anwärter ihre Ausbildung zum Amtsanwalt an der Fachhochschule für Rechtspflege (NRW) in Bad Münstereifel. Vier Anwärter werden 2022 das Examen ablegen.

Zum bevorstehenden Jahreswechsel 2021/2022 will sich der alte und neue Landesvorstand wiederum bei allen Amtsanwältinnen & Amtsanwälten für die bei den Staatsanwaltschaften geleistete gute Arbeit bedanken. Alle Kollegen (m/w) tragen mit ihrem lobenswerten täglichen Arbeitseinsatz zum anerkannt hohen Ansehen unserer Berufsgruppe bei und unterstützen hierdurch die Arbeit des Berufsverbands. Besondere Anerkennung gebührt jenen, die sich neben ihrem eigentlichen 'Gschäft' zusätzlich der Ausbildung von Amtsanwaltsanwärtern oder Rechtsreferendaren oder anderen Mitarbeitern widmen. Ein herzliches Dankeschön geht an alle beurlaubten und pensionierten Kollegen für ihre fortdauernde Solidarität und für das entgegengebrachte Vertrauen. Gemeinsam hoffen wir nach erlebten Enttäuschungen auf baldige verdiente Verbesserungen für unsere Berufsgruppe.

Allen Kolleginnen/Kollegen mit ihren Familien und Freunden wünschen wir besinnliche, frohe und gesegnete Weihnachten, erholsame Feiertage und bei bester Gesundheit 'Alles Gute' für das Neue Jahr!

Helmut Schäfer & Florian Lippok
Alter/Neuer Landesvorsitzender

 


 

♦   Text in 'Der Amtsanwalt' - Heft 3/2021

Die nächste Mitgliederversammlung unserer Landesgruppe wird hiermit einberufen auf Samstag, 06. November 2021, ab 10.00 Uhr in Karlsruhe.
Versammlungsort: BGV Badische Versicherungen, Durlacher Allee 56 (Raum ‚Mannheim‘), 76131 Karlsruhe. Parkplätze sind vorhanden.
Weil im BGV-Haus externe Veranstaltungen unter der Woche erst ab 16:00 h möglich wären, bleibt uns nur der Samstagmorgen. Auf Grund der Corona-bedingten besonderen Umstände versammeln wir uns dieses Mal ohne Gäste, d.h. ein 'Öffentlicher Teil' kann leider nicht stattfinden. Aktuell geltende Corona-Bestimmungen werden einzuhalten sein, worauf ggfs. per eMail oder auf der Homepage hingewiesen wird.
Um zahlreiche Teilnahme wird gebeten. In der Mitgliederversammlung stehen neben Berichten turnusgemäß Neuwahlen an. Nach Ablauf der Wahlperiode ist ein neuer Vorstand zu wählen.

Das Justizministerium hat erneut zwei Stellen für Oberamtsanwälte (m/w) ausgeschrieben. Also kann es mit Beförderungen weiter vorangehen. Die Weiterentwicklung der Dienstpostenbewertung ('Kriterienkatalog' für EOAAe) bleibt abzuwarten.

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) bietet Beihilfeberechtigten seit Anfang August 2021 mit der App 'Beihilfe BW' einen neuen Service an. Nutzer dieser App können Rezepte, Rechnungen von Ärzten oder Pflegeheimen sowie andere Krankheits- und Pflegekosten zunächst per Smartphone oder Tablet digital erfassen und dann direkt an die Beihilfestelle des LBV übermitteln. Mit der Einführung der Beihilfe-App modernisiert und verbessert das LBV seinen Kundenservice, denn die Antragstellung geht damit nicht nur schneller, sondern sie wird auch vereinfacht.

Das LBV wendet die aufgrund der Corona-Pandemie kulanter Weise getroffene Regelung, dass Widersprüche auch über die einmonatige Rechtsmittelfrist hinaus als fristgerecht eingelegt behandelt werden, zum 01.09.2021 nicht weiter an. Dann muss ein Widerspruch laut VerwGO wieder innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung eingelegt werden.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit rechtskräftigem Urteil vom 08.06.2021 (4 S 1004/21) entschieden, dass die Schriftform auch für jene Widersprüche gewahrt ist, die ausschließlich über das Kundenportal beim LBV gegen Verwaltungsakte eingelegt waren, d.h. eine (elektronische) Textnachricht, die im Kundenportal des LBV über den persönlichen Account eingegeben und sodann an die Behörde geschickt wird, entspricht den rechtlichen Anforderungen an einen formwirksamen Widerspruch.

Vorankündigung: Die nächste große Mitgliederversammlung ('Deutscher Amtsanwaltstag') des Bundes-DAAV wird vorbereitet für September 2022 in Düsseldorf.

Helmut Schäfer, EOAA

Vorsitzender der Landesgruppe BaWü

 


 

♦   Text in 'Der Amtsanwalt' - Heft 2/2021

Die Landtagswahl 2021 brachte am Wahlabend einige Überraschung hervor. In der Folge fanden GRÜNE & CDU erneut zusammen und übernehmen auch für die nächsten fünf Jahre als grün-schwarze Koalition die Regierungsverantwortung. Überraschend wurde unser engagierter und erfolgreicher Justizminister Guido Wolf MdL abgelöst. Er konnte im Wahlkreis sein Direktmandat erneut behaupten. Dennoch gehört er der neuen Regierungsmannschaft nicht mehr an.

Als neue Justizministerin dürfen wir Frau Marion Gentges MdL (CDU) begrüßen. Der Zuschnitt des Ministeriums hat sich geändert, es heißt nun: Ministerium der Justiz und für Migration. Erstmals gibt es im Justizministerium mit Herrn Siegfried Lorek MdL (CDU) einen Staatssekretär.

An der FH Bad Münstereifel konnte das viermonatige 'Fachwissenschaftliche Studium I' wegen der CORONA-Problematik nicht als Präsenz-Veranstaltung stattfinden. Unterricht, Vorträge, Klausuren … alles lief im HomeOffice per Online- bzw. Video-Session an den Monitoren unserer Amtsanwaltsanwärter ab. 
Die Studierenden und ihre Dozenten haben Bravouröses geleistet und werden wohl als erster kompletter 'Online-Studiengang' in die Geschichte eingehen. Im Lehrgang II werden in diesem Jahr zwei Amtsanwaltsanwärter die Prüfung absolvieren. Drücken wir ihnen die Daumen, das alles planmäßig ablaufen kann und zum Examen führen wird.

Die Besetzung zweier OAA-Stellen wird trotz einer vom Verwaltungsgericht Freiburg zwischenzeitlich getroffenen Entscheidung weiterhin ausgebremst. Im April hat das Justizministerium nun weitere vier Stellen für Oberamtsanwälte (m/w) ausgeschrieben, was dank der Personalkostenbudgetierung ermöglicht wurde. Endlich kommt in den flaschenhalsigen Beförderungsstau wieder etwas Bewegung rein.

Nach mehreren Anläufen mit erheblichem Zeitverzug scheint es mit der Weiterentwicklung der Dienstpostenbewertung (Erste Oberamtsanwälte) jetzt doch voranzugehen. Wie zu erfahren war, wurde dem HPR jüngst ein Entwurf für den neuen 'Kriterienkatalog' zur Anhörung vorgelegt.

Das unheilvolle Virus 'SARS-CoV-2' wütete nunmehr in einer 'dritten Welle' weiter und hatte seit Wochen und Monaten wieder alles im Griff. Die Dezernenten arbeiten überwiegend per Laptop im HomeOffice, was unterm Strich je nach technischer Ausstattung einen zeitlichen Mehraufwand bedeuten kann. Sitzungsdienste waren geprägt von Plexiglas-Scheiben, häufigem Lüften, kalten Sälen und Terminabsagen, doch trotz allem konnte der Justizbetrieb einigermaßen weiterlaufen. Jüngste Entwicklungen berechtigen zur Hoffnung, dass es bald wieder besser wird.

Eine Einberufung der fälligen Mitgliederversammlung war weiterhin kaum möglich, weil eine Reservierung geeigneter Räumlichkeiten immer noch zu gewagt erschien. Für die Mitglieder unseres Berufsverbands hat sich damit das Zeitfenster für die dringliche Überlegung, wie sich die nächste Vorstandschaft zusammensetzen wird, ein weiteres Mal verlängert.

 


 

♦   Text in 'Der Amtsanwalt' - Heft 1/2021

Das neue Jahr ist eingeläutet und schleppt sich unter der CORONA-Glocke dahin. Fünf Amtsanwalts-Anwärter sollten ab Januar an der Fachhochschule für Rechtspflege (NRW) in Bad Münstereifel ihre Ausbildung zum Amtsanwalt beginnen. Zwei Anwärter werden dieses Jahr das Examen ablegen.

Eine Mitgliederversammlung scheint derzeit wegen der anhaltenden CORONA-Problematik und wegen der fortdauernden Ungewissheit über die weitere Entwicklung nicht planbar zu sein. Stellen wir uns darauf ein, dass im nächsten Mitteilungsblatt eine Einberufung realistisch sein kann.

Die Fortentwicklung des 'Kriterienkatalogs (EOAA)' dauert an. Aktuell bemühen sich unsere Generalstaatsanwälte um eine weitere Abstimmung mit dem Justizministerium. Die seit 2019 vakante Beförderungsstelle für einen EOAA wartet weiterhin auf ihre Ausschreibung. Wann es mit den ausstehenden angefochtenen Beförderungen nach A 13 vorangehen kann, ist ungewiss.

Am 14. März 2021 steht die nächste Landtagswahl an, bei der wir darüber abstimmen dürfen, wer künftig unser Bundesland regieren kann. Es dürfte wiederum spannend werden.

 


 

♦   Text in 'Der Amtsanwalt' - Heft 4/2020

Am 01.01.2021 beginnen fünf neue Anwärter ihre Ausbildung zum Amtsanwalt - hoffentlich im Präsenzunterricht an der Fachhochschule für Rechtspflege (NRW) in Bad Münstereifel.

Zwei Kolleginnen werden 2021 das Examen ablegen.

Wegen der erneut aufgeflammten Corona-Krise wurden wieder Seminare, Treffen, Besprechungen usw. storniert und abgesehen von Video-Konferenzen (soweit technisch durchführbar) kam der Austausch weitgehend zum Erliegen. In den Behörden gelten entsprechende Vorsichtsmaßnahmen. Angesetzte Hauptverhandlungen finden nach Möglichkeit statt.

Zum 01.06.2020 wurden nach drei Jahren wieder Regelbeurteilungen fällig. Seit Einführung der neuen Beurteilungsrichtlinien (2016) kann es mitunter systembedingt zu einer ernüchternden Diskrepanz zwischen 'Sender' („Die dienstliche Beurteilung ist Grundlage für jede Personalentscheidung.“) und 'Empfänger' („Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Amtsanwalts“ – Zeugnis?) kommen. Die Bredouille dürfte daher rühren, dass eine direkte und vollumfängliche Leistungsbewertung auf der Strecke bleiben könnte, sobald bei Vergabe der finalen Beurteilungsstufe („entspricht…/übertrifft…“) einer Einhaltung der 'Weichen Quote' der Vorrang einzuräumen wäre. Die an Amtsanwälte gestellten hohen Anforderungen (Dezernatszuschnitt & Arbeitspensum & Arbeitsleistung) werden von einem quotenbedingten Ergebnis möglicherweise nicht immer angemessen abgebildet.

Die Bestrebungen des Justizministeriums für eine 'Neuausrichtung der Aufgabenbereiche im Amtsanwaltsdienst', insbesondere für eine Fortschreibung des 'Kriterienkatalogs (A14)' wurden nach zwei gescheiterten Versuchen fortgeführt.

Wenngleich zum 15.09.2020 die Neufassung der 'Dienstpostenbewertung' auch für Amtsanwälte (siehe dort 3.6.1) in Kraft trat, tauschte sich im November eine auserlesene Arbeitsgruppe, in welche sowohl Amtsanwälte mit unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern aus beiden Landesteilen als auch unser Berufsverband einbezogen waren, per SKYPE-Konferenz über verschiedene 'Tätigkeitsfelder' aus, die vorbereitend von einem Expertenteam vorgeschlagen wurden. Die Ergebnisse sollen dann einem 'Lenkungskreis zur Bewertung der Dienstposten' übermittelt werden.

Zentraler Ausgangspunkt bei allen Überlegungen wäre eine (vor langer Zeit) bei Schaffung der Besoldungsstufe 'A 13 + Z' eingeführte 'alte' Fußnote zum LBesG: „Für Funktionen eines Amtsanwalts bei einer Staatsanwaltschaft, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, können nach Maßgabe sachgerechter Bewertung bis zu 20 % der Stellen für Oberamtsanwälte mit einer Amtszulage nach Anlage IX ausgestattet werden.“ Hierbei geht es um 10 Haushaltsstellen nach A 14.

Der 'Öffnungsklausel', die sich im Laufe der Jahre landesweit ausgebreitet hat und allseits begrüßt, gefördert und gut-geheißen wird und durch die das Tätigkeitsspektrum der Oberamtsanwälte enorm ausgeweitet wurde, sollte weiterhin zentrales Gewicht zukommen. Dabei dürfte nicht übersehen werden, was mittlerweile das Tätigkeitsfeld eines Oberamtsanwalts ausmacht, der standardmäßig im Rahmen der Öffnungsklausel nach Nr. 25 OrgStA tätig ist: Er leitet eigenständig sein staatsanwaltliches Ermittlungsdezernat (Vergehen/Verbrechen), wirkt hier als Bindeglied zwischen Polizei und Gericht, stellt in Bezug auf (weitgefächerte) strafbare Handlungen den relevanten Sachverhalt fest, nimmt die rechtliche Würdigung vor und hat eine konsequente und angemessene Abschlussverfügung zu treffen, die allen Beteiligten gerecht wird. Nach Anklageerhebung fungiert er in der Hauptverhandlung als unumschränkter 'Vertreter der Staatsanwaltschaft'. Laut GVG verrichtet er somit - auf der Ebene der Amtsgerichte - einen wesentlichen Teil der Arbeit des Höheren Justizdienstes. Wäre er nicht am Platz, würden diese Tätigkeiten einem Staatsanwalt, einem Ersten Staatsanwalt oder gegebenenfalls einem Oberstaatsanwalt zufallen. Auf die für Amtsanwaltsdezernate typischen hohen 'Schlagzahlen' soll hier gar nicht eingegangen werden.

Vor diesem Hintergrund würden sich eine Ergänzung des bisherigen Katalogs um weitere besonders herausgehobene Aufgabenbereiche und eine detailliertere Beschreibung der bisherigen Kriterien anbieten. Andernfalls wäre zu befürchten, dass es zu einer faktischen Reduzierung der potentiellen Beförderungsstellen für Erste Oberamtsanwälte und zur Gefährdung der Chancengleichheit kommen könnte, was sich schlimmstenfalls - auch und gerade wegen der seit einiger Zeit sehr angespannten Beförderungssituation - auf nicht wenige Amtsanwaltskollegen demotivierend auswirken könnte. Das Ergebnis der Arbeitsgruppe und der Beratungen im Lenkungskreis hierzu bleibt abzuwarten.

Die Mitgliederversammlung unserer DAAV-Landesgruppe war eigentlich für Herbst 2020 vorgesehen. Allerdings erschien eine zuverlässige Planung wegen der Wirren um die Corona-Krise nicht möglich. Nun bleibt das Frühjahr 2021 abzuwarten. Hoffen wir, dass trotz CORONA-bedingter Umstände eine Versammlung möglich sein wird. Bei anstehenden Wahlen wird die Vorstandschaft neu zu wählen sein. Alle Mitglieder sind aufgerufen, hierfür im Kreise der Kollegen Kandidaten zu gewinnen.

Zum bevorstehenden Jahreswechsel 2020/2021 bedankt sich der Landesvorstand wiederum bei allen Amtsanwältinnen & Amtsanwälten für die geleistete gute Arbeit. Besondere Anerkennung gebührt all jenen, die sich neben ihrem eigentlichen 'Gschäft' zusätzlich der Ausbildung von Amtsanwaltsanwärtern oder Rechtsreferendaren oder anderen Mitarbeitern widmen. Alle tragen mit ihrem lobenswerten täglichen Arbeitseinsatz zum anerkannt hohen Ansehen unserer Berufsgruppe bei und unterstützen damit gleichzeitig die Arbeit des Berufsverbands. Ein herzliches Dankeschön geht an alle beurlaubten und pensionierten Kollegen für ihre fortdauernde Solidarität und für das entgegengebrachte Vertrauen. Wir haben trotz unerfüllter Vertröstungen und erlebter Enttäuschungen weiterhin verdiente Verbesserungen für unsere Berufsgruppe im Blick.

Allen Kolleginnen/Kollegen mit ihren Familien und Freunden wünschen wir besinnliche, frohe und gesegnete Weihnachten, erholsame Feiertage und 'Alles Gute' für das Neue Jahr!

Helmut Schäfer, EOAA

Personalia:

Sandra Afrim (StA RW), Mathias Buchholz (StA KN) und Janina Utz (StA ELLW) wurden zur/zum Amtsanwältin/Amtsanwalt ernannt und in A 12 eingewiesen.

Nach bestandenem Examen sind Marius Schwemlein (StA HN) und Mareen Luise Falkenstein (StA ELLW) als 'beauftragte/r Amtsanwalt/Amtsanwältin' im Einsatz. Herzlichen Glückwunsch!

 



♦   Text in 'Der Amtsanwalt' - Heft 3/2020

Das Justizministerium hat das Personalentwicklungskonzept für den Gehobenen Justizdienst (inkl. Amtsanwaltsdienst) fertiggestellt. Das 'Konzept aus der Praxis für die Praxis' soll verbindliche und transparente Vorgaben beinhalten und maßgeblich dazu beitragen, die Arbeitszufriedenheit zu steigern und die Leistungsfähigkeit der baden-württembergischen Justiz auf einem hohen Niveau zu stärken. Das ausführliche Konzept kann hier eingesehen werden.

Wegen der seit Monaten andauernden Corona-Krise wurden generell Seminare, Treffen, Versammlungen, Besprechungen usw. storniert. Abgesehen von Video-Konferenzen (soweit technisch durchführbar) ist der Austausch weitgehend zum Erliegen gekommen. Die sachliche Meinungsvielfalt ('SARS-CoV-2') ist selbst unter wirklichen Experten unvermindert groß, wobei gewisse Diffamierungen anhalten, wenngleich der aus dem Altertum übernommene Leitsatz 'Audiatur et altera pars' unvermindert Gültigkeit haben sollte.
Große Sorgen muss man sich angesichts des 'Lockdowns', der anschließenden Einschränkungen und des völlig geänderten Alltags um die weitere Entwicklung der Wirtschaft machen. Dabei lässt das Beispiel 'Schweden' aufhorchen, wo die Pandemie offenbar auch bei Wahrung der Grundrechte, in Kooperation mit der Bevölkerung und ohne Zerstörung der lokalen Ökonomie unter Kontrolle gehalten werden konnte – mit nur einem Fünftel der deutschen Intensivbetten-Kapazität.

Die nächste Mitgliederversammlung unserer DAAV-Landesgruppe war eigentlich für Herbst 2020 vorgesehen, wofür bereits eine Räumlichkeit (Karlsruhe) vorgemerkt war. Wegen der Wirren in Zusammenhang mit der Corona-Krise sind konkrete Planungen allerdings immer noch arg erschwert, sodass vorerst nicht absehbar ist, ob und wann eine Versammlung durchführbar sein kann. Möglicherweise muss man abwarten bis ins Frühjahr 2021. Die Einberufung der Versammlung wäre dann umständehalber auch per Rund-eMail denkbar.
Jedenfalls wird bei den anstehenden Wahlen eine neue Vorstandschaft zu wählen sein, sodass alle Mitglieder bereits jetzt entsprechende Überlegungen anstellen sollten.

Vor einiger Zeit erfolgte der Umzug der Fachwendung (Web.StA) von Servern des Unternehmens T-Systems zu Servern des Unternehmens DataGroup. Abgesehen von einer Datenpanne mit vorübergehendem Ausbremsen der Anwender scheinen die Anwendungen und vor allem die Textverarbeitung seit dem Umzug spürbar etwas schneller zu laufen.

Das Justizministerium und die Personalvertretungen der Justiz haben eine umfassende Regelung zur Einführung und Weiterentwicklung der elektronischen Aktenführung ausgehandelt und gemeinsam in Kraft gesetzt. Ministerialdirektor Elmar Steinbacher, die HPR-Vorsitzende Monika Haas und der LRSR-Vorsitzende Wulf Schindler unterzeichneten eine entsprechende eJustice-Dienstvereinbarung, in der das weitere Vorgehen sowie die technische Umsetzung geregelt und wichtige Arbeitsbedingungen festgeschrieben werden sollen.
Laut Gesetz sind Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts spätestens ab dem 01.01.2022 zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten verpflichtet. Die Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin die Wahl haben, ob sie ihre Schreiben elektronisch oder schriftlich per Post oder per Fax an das Gericht senden. Spätestens ab 01.01.2026 sind alle Gerichte sowie Strafverfolgungsbehörden zur elektronischen Aktenführung verpflichtet.

Im letzten Jahr war eine gemischte Arbeitsgruppe einberufen worden, die an der Justizhochschule Schwetzingen an vier Tagen die Aufgabenbereiche im Amtsanwaltsdienst und insbesondere den 'Kriterienkatalog' (A 14) entsprechend bewerten sollte. Weil diese Bemühungen vorerst ohne Ergebnis blieben, sollen nunmehr von einem Lenkungskreis besonders hervorgehobene Aufgabenbereiche neu definiert werden, die das Erreichen des Spitzenamts 'Erster Oberamtsanwalt' ermöglichen. Aktuelle Vorschläge werden demnächst in einer erneuten Arbeitsgruppe diskutiert.

Personalia: Eine Kollegin konnte zur OberAmtsanwältin (A 13) befördert werden. Weiteren drei Ernennungen steht z.Zt. ein Widerspruchsverfahren entgegen.

 


 

♦   Text in 'Der Amtsanwalt' - Heft 2/2020

Am 18.02.2020 hatte sich die 'Arbeitsgemeinschaft Justiz' in Stuttgart zu einem Gedankenaustausch im Justizministerium eingefunden. Justizminister Guido Wolf (CDU) empfing die führenden Funktionäre der Justizverbände und den BBW-Chef Kai Rosenberger gemeinsam mit Ministerialdirektor Elmar Steinbacher, mit den Abteilungsleitern Dr. Beate Linkenheil und Martin Finckh und mit dem Haushaltsbeauftragten (Abt. I) Dr. Andreas Holzwarth.

Punkt für Punkt wurden die vorab von den einzelnen Fachverbänden eingereichten unterschiedlichen Fragen offen und lösungsbezogen diskutiert. Für die DAAV-Landesgruppe bedauerte der Vorsitzende sehr, dass die (vom Justizministerium eingebrachten!) Stellenhebungen für Amtsanwälte nach A 13 und A 14 bei der Prüfung der beantragten Ressort-Einzelpunkte vom Finanzministerium (!) überhaupt nicht berücksichtigt wurden. Mit einer Spur Ironie fügte er hinzu, dass er in eine (gefühlte) 'Funktionärs-Depression' abgerutscht sei, weil die Enttäuschung für den Berufsverband wegen der jetzigen NULL-Nummer und wegen wiederholter jahrelanger Vertröstungen immens sei. Vor allem nach Einblick in die 'Überleitungsübersicht', die im aktuellen Gesetzesentwurf (Änderung LBesG) vielfältige besoldungsmäßige Verbesserungen gut sichtbar macht, müsse man nüchtern realisieren, dass an fast alle anderen gedacht worden sei, nur nicht an die (kleine) Amtsanwalts-Laufbahn. Trotz eines minimalen Kostenfaktors! Entsprechend negativ sei nun die Tätigkeitsbilanz des Berufsverbands zu bewerten.
Sowohl Kai Rosenberger (BBW) als auch Alexander Schmid ('ArbGem Justiz') unterstützten den Kritikpunkt mit großem Bedauern und bestätigten unisono, dass bei den in den Doppelhaushalt 2020/2021 aufgenommenen besoldungsrechtlichen Verbesserungen die Laufbahn der Amtsanwälte unglücklicherweise ganz schlecht weggekommen sei.
Justizminister Guido Wolf skizzierte den groben Verlauf der Haushaltsberatungen, äußerte Verständnis für die Enttäuschung der Amtsanwälte und versprach dem DAAV-Vorsitzenden inmitten der Runde: „Wir sehen den Bedarf und bleiben an der berechtigten Forderung der Amtsanwälte im Rahmen zukünftiger Haushaltsaufstellungen dran!“

Zeitliche Verzögerungen im Beförderungswesen bewirken bei den letztlich erfolgreichen Kandidaten leider unangenehme Einbußen. Schon vor recht langer Zeit waren drei Beförderungsstellen für Oberamtsanwälte (A 13) ausgeschrieben worden. Das Justizministerium konnte die Bewerberauswahl aus unterschiedlichen Gründen erst spät im März 2020 treffen. Der Hauptpersonalrat behandelte die Personalangelegenheit wohl gegen Ende April, also dürften die Ernennungen bald spruchreif sein.

Der baldigen Ausschreibung einer bereits zum 01.01.2020 frei-gewordenen EOAA-Stelle (A 14) steht anscheinend die bevorstehende Modernisierung des 'Kriterienkatalogs' entgegen, wenngleich die aktuelle 'Dienstpostenbewertung' insoweit geltendes Recht hergeben würde. Im letzten Jahr war eine gemischte Arbeitsgruppe einberufen worden, die an der Justizhochschule Schwetzingen an vier Tagen die Aufgabenbereiche der Amtsanwälte entsprechend bewerten sollte. Leider blieben diese Bemühungen noch ohne Ergebnis. Nunmehr sollen vom Lenkungskreis besonders hervorgehobene Aufgabenbereiche neu definiert werden, die dann das Erreichen des Spitzenamts 'Erster Oberamtsanwalt' ermöglichen sollen. Hierzu seien bereits Vorschläge erarbeitet worden und die Ergebnisse sollen dann in die VwV Dienstpostenbewertung eingearbeitet werden.</