74. Deutscher Juristentag in Stuttgart 2024
Im Bereich ‘Strafrecht’ befasste man sich mit der Beschlagnahme und Auswertung von Handys, Laptops und anderen IT-Geräten. Hier wurden Änderungen vorgeschlagen.
Voraussetzungen für eine (vorläufige) Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsicht komplexer IT-Geräte:
# Alle eingebrachten Vorschläge abgelehnt.
Regulierung der Eingriffstiefe (z.T. angenommen)
# Anordnung soll Daten konkretisieren, die durchgesehen werden dürfen
# Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung
# Dauerhafte Ingewahrsamnahme eines Datenträgers subsidiär zur Sicherung der Daten durch Kopie
Informations- und Gehörsrechte (z.T. angenommen)
# Anspruch auf Aushändigung einer Datenkopie nach Abschluss der Auswertung
# Dokumentation der Arbeitsschritte bei Durchsicht, Aufbereitung und Auswertung der Daten.
Rückgabe des IT-Geräts (angenommen)
# Rückgabe des IT-Geräts an eine Frist gebunden
# Frist durch gerichtliche Entscheidung verlängerbar
Rechtsschutz (angenommen)
# Gericht kann Durchsicht bis zur Entscheidung aussetzen.
Abschließend (z.T. angenommen)
# Personelle/materielle Ausstattung der Ermittlungsbehörden bedarfsgerecht ausbauen:
… angenommen
# Bestehende Regelungen der StPO genügen nicht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte:
… abgelehnt
“Das gute Beispiel ist nicht eine Möglichkeit, andere Menschen zu beeinflussen, es ist die einzige.” (Albert Schweitzer)