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74. Deutscher Juristentag – Stuttgart/Liederhalle

Auf dem nächsten Juristentag [25.–27. September 2024] soll es in Stuttgart auch um den Umgang mit Smartphones & Laptops u.a. im Strafverfahren gehen. Bei einem Zugriff auf solche Datenträger dürfen Persönlichkeitsrechte nicht vernachlässigt werden.
Smartphones/Laptops dienen dem sozialen Austausch untereinander und bieten eine berufliche Erreichbarkeit. Über das Internet (www…/@…) bekommt man Zugriff auf Webseiten, Apps und Daten – mit einer Spannweite von Urlaubsfotos bis zu vertraulichen Geschäftsunterlagen.
Die Menge der auf Smartphones/Laptops gespeicherten Daten ist riesig und über Browserverläufe, Standortdaten, Gesundheitsapps, Fotos und Videos oder eMails und Chatprogramme lassen sich sehr private und intime Informationen finden, die unter Umständen ein genaues Abbild der Persönlichkeit vermitteln können. 

Für Zugriffe auf Smartphones/Laptops reicht laut StPO grundsätzlich der Anfangsverdacht für eine Straftat oder für eine OWi aus, wobei für eine Durchsuchung und Beschlagnahme natürlich der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu berücksichtigen ist. Bei publik gewordenen Extremfällen wurde bisweilen die Frage aufgeworfen, ob dieser Grundsatz in der Praxis tatsächlich für alle Ermittlungsmaßnahmen zuverlässigen Schutz bietet?
Das BVerfG hat wiederholt für eingriffsintensive Maßnahmen klare gesetzliche Vorgaben gefordert, auch beim Zugriff auf dynamische IP-Adressen. Der Gesetzgeber sorgte sodann bei bestimmten Ermittlungsmaßnahmen mit den §§ 100a ff. StPO für ausdifferenzierte materielle Verfahrensvorgaben und Hürden.

Maßgebliche Stimmen halten allerdings die §§ 98 ff. bzw. 102 ff. StPO für reformbedürftig. Es sei nicht ganz verständlich, warum in den §§ 100a ff. StPO ausdifferenzierte Regelungen zur Verfügung stünden, welche der Eingriffstiefe der verschiedenen Maßnahmen Rechnung tragen, die Polizei jedoch selbst bei Bagatellen mit einem Durchsuchungsbeschluss eine Privatwohnung betreten und privateste Daten durchsehen könne. Ein entsprechender Straftatenkatalog mit konkreten Verfahrensregeln wären somit ein sinnvoller (Fort-)Schritt.