74. Deutscher Juristentag in Stuttgart 2024
Im Bereich ‘Strafrecht’ befasste man sich mit der Beschlagnahme und Auswertung von Handys, Laptops und anderen IT-Geräten. Hier wurden Änderungen vorgeschlagen.
Voraussetzungen für eine (vorläufige) Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsicht komplexer IT-Geräte:
# Alle eingebrachten Vorschläge abgelehnt.
Regulierung der Eingriffstiefe (z.T. angenommen, nämlich:)
# Anordnung soll Daten konkretisieren, die durchgesehen werden dürfen
# Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung
# Dauerhafte Ingewahrsamnahme eines Datenträgers subsidiär zur Sicherung der Daten durch Kopie
Informations- und Gehörsrechte (z.T. angenommen, nämlich:)
# Anspruch auf Aushändigung einer Datenkopie nach Abschluss der Auswertung
# Dokumentation der Arbeitsschritte bei Durchsicht, Aufbereitung und Auswertung der Daten.
Rückgabe des IT-Geräts (angenommen:)
# Rückgabe des IT-Geräts an eine Frist gebunden
# Frist durch gerichtliche Entscheidung verlängerbar
Rechtsschutz (angenommen:)
# Gericht kann Durchsicht bis zur Entscheidung aussetzen.
Abschließend (z.T. angenommen)
# Personelle/materielle Ausstattung der Ermittlungsbehörden bedarfsgerecht ausbauen:
… angenommen
# Bestehende Regelungen der StPO genügen nicht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte:
… abgelehnt
Ausblick: 74. Deutscher Juristentag – Stuttgart/Liederhalle
… Maßgebliche Stimmen hielten die §§ 98 ff. bzw. 102 ff. StPO für reformbedürftig. Es sei nicht ganz verständlich, warum in den §§ 100a ff. StPO ausdifferenzierte Regelungen zur Verfügung stünden, welche der Eingriffstiefe der verschiedenen Maßnahmen Rechnung tragen, die Polizei jedoch selbst bei Bagatellen mit einem Durchsuchungsbeschluss eine Privatwohnung betreten und privateste Daten durchsehen könne. Ein entsprechender Straftatenkatalog mit konkreten Verfahrensregeln wären somit ein sinnvoller (Fort-)Schritt.
‘Big Data’ … muss weg ?
Beim Blick über den Tellerrand aufgeschnappt: Der Kölner Medienwissenschaftler Dr. Martin Andree warnt mit deutlichen Worten vor der demokratiegefährdenden Monopolstellung der großen digitalen Plattform-Konzerne.
Digitale Monopole bringen immer größere Teile unserer Lebenswelt unter ihre Kontrolle. Die Plattformen dominieren zunehmend die politische Meinungsbildung und schaffen zugleich unsere freie Marktwirtschaft ab.
Wenige Unternehmen (z.B. ALPHABET/Google u.a., META/Facebook u.a. & Co.) haben demnach das Internet gekapert. Es wird prognostiziert, dass unsere Demokratie in nur wenigen Jahren dadurch zerstört werden könnte. In einer großen Datenanalyse wurde nämlich das Internet-Surf-Verhalten der Deutschen analysiert, was zu einem niederschmetterndem Ergebnis führte:
- Der größte Teil des Internet-Traffic geht an sehr wenige, vor allem US-amerikanische Plattformen.
- Der größte Teil des deutschsprachigen Internet nennt Andree einen ‘Friedhof’. Die meisten Internet-Seiten haben fast keine nennenswerten Besucherzahlen.
Das gilt auch und gerade für journalistische Angebote im Internet. Selbst große und bekannte Medienmarken haben im Internet im Durchschnitt nur wenige Minuten Nutzung – und das pro Monat!
Der Wissenschaftler sieht durch diese Monopolisierung große Gefahren für das demokratische politische System. Er macht Vorschläge, um diesen Gefahren zu begegnen, wozu technische Mittel (z.B. Interoperabilität) ebenso wie rechtliche und politische Maßnahmen zählen.
Umzug der Homepage abgeschlossen
Um die Homepage mit ihren Informationen weiterhin erhalten und nutzen zu können, war ein Umzug zu ‘WordPress’ geboten.
Personalratswahlen 2024 abgeschlossen
Am 02. Juli 2024 wurden in BaWü neue Personalräte für die kommenden vier Jahre gewählt.
Es ging erneut um viel und die Herausforderungen werden für die Personalvertretungen wohl nicht kleiner. Die Krisen der letzten Jahre und die berechtigte Erwartung, dass die öffentliche Verwaltung auch unter den erschwerten Bedingungen reibungslos funktioniert, setzen den Öffentlichen Dienst täglich einer großen Belastungsprobe aus. Der Fachkräftemangel und die problematische demografische Entwicklung haben längst auch den Alltag des Öffentlichen Dienstes erreicht. In manchen Verwaltungsbereichen ist die Grenze des Machbaren erreicht.
Hinzu kommt die Notwendigkeit, die Digitalisierung der Verwaltung zur besseren Erfüllung der Aufgaben der Verwaltung voranzutreiben und im gleichen Zug die veränderten Erwartungen der Beschäftigten an die Balance zwischen Arbeit, Familie und Freizeit zu erfüllen.
Anpassung der Beamten-Bezüge 2024/2025 beschlossen
Beamte, Richter und Versorgungsempfänger in BaWü bekommen ab November mehr Geld. Die Fraktionen von Grünen & CDU einigten sich mit dem Finanzministerium auf eine Übernahme des ‘Tarifergebnisses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder’ auch für die Beamten im Land.
Demnach sollen die Einkommen ab 01. November 2024 um einen einheitlichen Sockelbetrag von 200,– € steigen. Im Frühjahr 2025 soll es dann zusätzlich eine lineare Entgelterhöhung von 5,5 % geben.
Der einheitliche Sockelbetrag soll insbesondere den unteren Besoldungsgruppen zugutekommen. «In den unteren Besoldungsgruppen finden wir die stillen Helden des öffentlichen Dienstes – zum Beispiel unsere Tausende Polizistinnen und Polizisten, unsere Justizvollzugsbeamten oder einfach die, die den Laden mit unermüdlichem Fleiß und hohem Einsatz am Laufen halten.», wurde hierzu gesagt. Der BBW hätte gerne eine andere Variante bevorzugt.
Vertrauen der Bürger in deutsches Rechtssystem bleibt hoch
67 % der Deutschen haben sehr viel oder ziemlich viel Vertrauen in die hiesigen Gesetze, ebenso groß ist das Vertrauen in die Gerichte.
Damit bewegen sich die Werte seit den letzten zehn Jahren auf einem stabil hohen Niveau. Größeres Vertrauen genießen seit Jahren nur kleine und mittlere Unternehmen (72 %) sowie die Polizei (82 %). Dagegen haben die Werte der Bundesregierung einen neuen Tiefstand erreicht: Nicht einmal jeder vierte Bürger hat noch viel Vertrauen in die Ampelkoalition, die mit 23 % das Schlusslicht unter den in der Befragung ermittelten Institutionen darstellt. Im Vorjahreszeitraum lag der Wert noch bei 36 %.
Auch über 30 Jahre nach der Wiedervereinigung zeigen sich noch deutliche Unterschiede im Institutionen vertrauen der Bürger in den alten und neuen Bundesländern.
Während im Westen 70 % den Gesetzen und 69 % den Gerichten vertrauen, sind es in Ostdeutschland mit 53 bzw. 56 % deutlich weniger. Auch Polizei, Verwaltung und Bundesregierung sowie Zeitungen und Medien genießen in den neuen Bundesländern teils erheblich weniger Vertrauen.
Deutliche Kritik an überlasteten Gerichten und milden Urteilen
Obwohl die Bundesbürger den Gesetzen und Gerichten insgesamt ein hohes Vertrauen entgegenbringen, äußern sie doch auch deutliche Kritik am Justiz- und Rechtssystem:
- 82 % der Deutschen haben den Eindruck, dass viele Verfahren zu lange dauern.
Gleichzeitig halten 77 % die Gerichte für überlastet. Die Trendanalyse zeigt, dass diese Kritik der Bürger schon seit Jahren anhält und im Vergleich zum Vorjahr noch einmal leicht zugenommen hat. - Viele haben Zweifel an der Gleichbehandlung vor deutschen Gerichten: 62 % glauben, dass ein günstiges Urteil wahrscheinlicher ist, wenn man sich einen bekannten Anwalt leisten kann.
Zudem sind 58 % der Auffassung, dass Urteil und Strafmaß im hohen Maß vom jeweiligen Gericht abhängen. - Jeder Zweite kritisiert, dass deutsche Gerichte allgemein zu milde urteilen.
Gegenüber jugendlichen Straftätern wünschen sich so sogar 60 % der Befragten weniger Nachsicht und härteres Durchgreifen der Gerichte. - 55 % bemängeln, dass die Gesetze in Deutschland zu kompliziert und für normale Bürger schwer zu verstehen sind.
Auch stimmen nur wenige Befragten ausdrücklich positiven Aussagen über die deutsche Justiz zu: Nur 32 % geben an, dass sie großen Respekt vor Richtern haben, während 30 % glauben, dass die Gerichte gewissenhaft und gründlich arbeiten. Lediglich 27 % sind überzeugt, dass man sich darauf verlassen kann, dass bei Gerichten alles mit rechten Dingen zugeht.
Quelle: ROLAND Rechtsreport 2024
Empfehlungen des 62. Verkehrsgerichtstages in Goslar
Die Experten sprachen Ende Januar auf dem 62. Verkehrsgerichtstag ihre Empfehlungen aus. Dabei sehen sie vor allem beim Verkehrsstrafrecht einigen Überarbeitungsbedarf.
Unfallflucht soll nicht zur Ordnungswidrigkeit degradiert werden
Die Unfallflucht nach § 142 StGB soll reformiert werden. Dabei wird allerdings eine zuvor diskutierte Herabstufung von einer Straftat zur OWi bei Unfällen mit bloßem Sachschaden abgelehnt.
Die Vorschrift solle künftig verständlicher formuliert werden, indem die aktuelle Formulierung ‘nach den Umständen angemessene Zeit gewartet’ durch eine konkrete ‘Mindest-Wartezeit’ ersetzt werde.
Außerdem soll es kein Regelfall für die Entziehung der Fahrerlaubnis mehr sein, wenn es nur Sachschaden gab, sondern nur dann, wenn bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt wurde.
Unfallbeteiligte mit reinen Sachschäden sollen nicht mehr zwingend vor Ort warten müssen, sondern ihre Mitwirkungspflicht auch dadurch erfüllen können, dass sie ihre Daten bei einer zentralen Meldestelle digital hinterlegen.
Einziehung benutzter Fahrzeuge ermöglichen
Nach Trunkenheitsfahrten soll es möglich sein, das benutzte Fahrzeug einzuziehen. Weil schwere Unfälle häufig das Resultat von Alkohol- oder Drogeneinfluss seien, wird empfohlen, das vom Täter für die Trunkenheitsfahrt benutzte Fahrzeug künftig einziehen zu können. Diese Möglichkeit solle für die Straftaten nach §§ 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, 316 StGB eingeführt werden und nicht nur für Vorsatztaten gelten. Bislang wäre eine Einziehung des benutzten Fahrzeugs nur bei illegalen Kraftfahrzeugrennen nach § 315f StGB möglich.
Die konkrete Alkohol- oder Rauschmittelkonzentration soll dabei unerheblich sein. Auch wer Eigentümer des im berauschten Zustand benutzten Fahrzeugs ist, solle unerheblich und damit nicht mehr hinderlich sein. Allerdings solle für die Einziehung des Fahrzeugs die Voraussetzung gelten, dass der Täter in den fünf Jahren vor der aktuellen Tat schon einmal wegen einer Trunkenheitsfahrt rechtskräftig verurteilt wurde.
Zum bevorstehenden Jahreswechsel 2023/2024 bedanken wir uns bei allen Amtsanwältinnen & Amtsanwälten für die geleistete gute Arbeit.
Alle tragen mit ihrem täglichen lobenswerten Arbeitseinsatz zum anerkannt guten Ansehen unserer Berufsgruppe bei. Ein besonderer Dank gilt jenen, die sich zusätzlich der Ausbildung von Amtsanwaltsanwärtern oder Rechtsreferendaren oder anderen Mitarbeitern der Justiz widmen.
Tarifeinigung … Ergebnis bald inhaltsgleich auf Besoldung & Versorgung übertragen ?
Der BBW begrüßt die Ankündigung von Finanzminister Danyal Bayaz, die Landesregierung beabsichtige das Tarifergebnis bald für die Beamten zu übernehmen. Man erwarte allerdings, dass sich die beabsichtigte inhaltsgleiche Anpassung der Bezüge auch 1:1 auf die Pensionäre erstrecken werde, meinte BBW-Chef Kai Rosenberger in Stuttgart. Das Tarifergebnis bezeichnete er als ordentlich und fair.
Bei der Übertragung des Tarifergebnisses dürfe es weder eine zeitliche Verzögerung noch eine inhaltliche Verschlechterung geben. Auch die Inflationsausgleichsprämie müsse in voller Höhe nicht nur auf aktive Beamten sondern auch auf Versorgungsempfänger übertragen werden.
Das ‘Tarifergebnis TV-L’ beinhaltet einen abgabenfreien gestaffelten Inflationsausgleich von 3.000,– €. Die Bezüge sollen ab 01.11.2024 um fixe 200,– € und ab 01.02.2025 um 5,5 % (mindestens 340,– €) steigen. Ausbildungsentgelte würden zeitgleich um 150,– € erhöht. Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 25 Monate.
BVerfG erklärt umstrittene Wiederaufnahme-Vorschrift für nichtig: § 362 Nr. 5 StPO ist verfassungswidrig !
Rechtskräftig freigesprochene Mordverdächtige müssen nicht ein Leben lang damit rechnen, dass ihr Strafverfahren bei neuer Beweislage wiederaufgenommen wird. Das Gericht erklärte die entsprechende StPO-Regelung für verfassungswidrig.
Der Zweite Senat des BVerfG hat der Verfassungsbeschwerde eines Mannes stattgegeben, der nach rechtskräftigem Freispruch Jahre später wegen desselben Tatvorwurfs erneut angeklagt wurde (Urteil vom 31.10.2023, Az. 2 BvR 900/22). Das abgeschlossene Strafverfahren war 2021 wegen neuer Beweismittel wiederaufgenommen worden – auf Grundlage einer kurz zuvor eingeführten StPO-Vorschrift: genau dieser § 362 Nr. 5 StPO wurde per Verfassungsbeschwerde angegriffen.
Das BVerfG sagt nun: “Artikel 103 Abs. 3 GG ist abwägungsfest und darf nicht relativiert werden.” Deshalb erklärten die Richter den § 362 Nr. 5 StPO für nichtig!
Begründung: Die Vorschrift sei mit dem Mehrfachverfolgungsverbot des Art. 103 Abs. 3 GG und dem Rückwirkungsverbot (Art. 103 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) unvereinbar.
“Art. 103 Abs. 3 GG gewährt dem Prinzip der Rechtssicherheit absoluten Vorrang vor dem Prinzip der materialen Gerechtigkeit”, so das Gericht. Diese Vorrangentscheidung sei auch absolut und stehe einer Relativierung des Verbots durch Abwägung mit anderen Rechtsgütern von Verfassungsrang nicht offen.
Die Rechtssicherheit, die durch ein rechtskräftiges Urteil geschaffen wurde, erstrecke sich auch darauf, dass sie nicht durch das Auftauchen neuer Tatsachen oder Beweismittel infrage gestellt werde.
Die Anwendung des § 362 Nr.5 StPO auf Verfahren, die bereits vor Inkrafttreten der Bestimmung durch rechtskräftigen Freispruch abgeschlossen waren, verletzt nach Ansicht des BVerfG außerdem das Rückwirkungsverbot (Art. 103 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG). “Freigesprochene dürfen darauf vertrauen, dass die Rechtskraft des Freispruchs nur aufgrund der bisherigen Rechtslage durchbrochen werden kann”, so das Gericht. Der Grundsatz “ne bis in idem” erkenne die Schutzwürdigkeit des Vertrauens in ein freisprechendes Strafurteil an, womit diesem Vertrauensschutz Verfassungsrang verliehen werde.
Justiz vor Umbruch ?
Bundesweit gehen Richter und Staatsanwälte in den nächsten Jahren vermehrt in Pension. Also werden tausende Nachwuchskräfte gebraucht. Per Umfrage wurde untersucht, wie beliebt die Justiz bei Jura-Absolventen ist?
Trotz vermeintlich schlechterer Bezahlung als in Unternehmen oder bei Anwaltskanzleien sind Gerichte und Staatsanwaltschaften für junge Juristen weiterhin als Arbeitgeber interessant. Zu diesem Ergebnis kam eine entsprechende Umfrage bei den Justizverwaltungen der Bundesländer von Mai/Juni 2023. Die Bewerberlage sei gut und übersteige die Anzahl der Neueinstellungen. Für viele Bewerberinnen/Bewerber seien Unabhängigkeit und relativ freie Arbeitsgestaltung im Richterberuf unverändert wichtige Pluspunkte, die für den Weg zur Justiz sprechen, erklärte der Deutsche Richterbund gegenüber dpa.
Unabhängig davon wird in Baden-Württemberg der Höhere Justizdienst (Staatsanwältinnen/Staatsanwälte) durch den Einsatz der Amtsanwältinnen/Amtsanwälte merklich unterstützt und der Landeshaushalt auf zweierlei Weise entlastet.
Auf Grund der unterschiedlichen Besoldung (AA:StA) wird der Landeshaushalt um den Unterschiedsbetrag zwischen den Besoldungsgruppen A12 bis A14 einerseits und R1 andererseits entlastet. Laut Auskunft per Landtags-Drucksache (April 2022) ergibt sich unter Berücksichtigung der im Haushalt veranschlagten Stellenzahlen infolgedessen eine jährliche Entlastung von rund 1,13 Mio €.
Als das Bundesland Sachsen erstmals ab 2017/2018 die Amtsanwalts-Laufbahn einführen wollte, stützte man sich dort auf einen Bericht des Sächsischen Rechnungshofs aus 2011, woraus hervorging, dass die Einführung der Amtsanwalts-Laufbahn nicht nur aus fiskalischen Gründen zu befürworten sei: “Nach vollständiger Einführung der Amtsanwalts-Laufbahn kann ein jährliches Einsparvolumen von bis zu 1,8 Mio. € realisiert werden. Zudem ergeben sich Vorteile für die Nachwuchsgewinnung und die Personalentwicklung […] Positive Erfahrungen anderer Bundesländer bei der qualitativen und quantitativen Arbeitsbewältigung durch Amtsanwälte sprechen für die Einführung der Amtsanwalts-Laufbahn.”
Traurige Nachricht: Am 17.09.2023 verstarb in Löwenstein unser Kollege EOAA a.D. Erich Müller nach Krankheit im Alter von 75 Jahren.
Erich Müller war lange Jahre bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn tätig. Er erfuhr große Wertschätzung, die er sich dank beruflicher und menschlicher Kompetenz und dank seines fachlichen Könnens verdiente. Im Jahr 2016 ging er in den wohlverdienten Ruhestand.
Im Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr e.V. (BADS) war er als Vorsitzender der Landessektion Württemberg in verantwortungsvoller Funktion tätig.
Seit 1982 war Erich Müller treues Mitglied desDeutschen AmtsanwaltsVereins. An den Veranstaltungen unseres Berufsverbands nahm er regelmäßig teil. Dafür sind wir ihm sehr dankbar und werden ihn in ehrendem Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen.
Karla Dupont konnte stolzen runden Geburtstag feiern
Mit Ende der langjährigen Amtszeit des früheren Vorsitzenden OAA a.D. Horst Buchert hatte Frau Karla Dupont (StA Karlsruhe) ab 1997 die Leitung der ‘DAAV-Landesgruppe Baden-Württemberg’ übernommen. Diese Tätigkeit übte sie 12 Jahre lang – mit drei Vorstandsgremien in wechselnder Besetzung – bis zum Jahr 2009 aus, wobei ihr sowohl von Kolleginnen/Kollegen als auch von Seiten der Vorgesetzten stets großer Respekt gezollt wurde.
Mit ihrem langjährigen beherzten ehrenamtlichen Engagement machte sie sich um unsere Berufsgruppe der Amtsanwälte in höchstem Maße verdient. Während ihrer Amtszeit wurde die Große Dienstrechts-Reform auf den Weg gebracht, die dann zum 01.01.2011 in Kraft treten sollte. Im Zuge dieser Reform konnte für unsere Amtsanwaltslaufbahn das neue Spitzenamt ‘Erster OberAmtsanwalt’ (A 14) geschaffen werden, wofür gleichzeitig die vormalige Besoldungsstufe (A13+Z) in Wegfall kam. Die fortschreitende Anwendung der im Organisations-Statut der Staatsanwaltschaften enthaltenen ‘Öffnungsklausel’, die eine erhebliche Aufwertung des Tätigkeitsprofils der Amtsanwältinnen/Amtsanwälte zur Folge hat, ist weitgehend ihrem unermüdlichen und überzeugenden Werben zuzuschreiben.
Dem DAAV-Bundesvorstand gehört Frau Karla Dupont seit vielen Jahren als ‘Frauen-/Gleichstellungsbeauftragte’ an, womit sie nicht nur auf Landes- sondern auch auf Bundesebene präsent ist.
Unserer verehrten Frau Kollegin Karla Dupont [Erste OberAmtsanwältin a.D.] dürfen wir nun zum 80. Geburtstag ganz herzlich gratulieren. Wir wünschen ihr voller Dankbarkeit ‘Alles Gute’, vor allem beste Gesundheit, guten Humor und Zufriedenheit.
‘Unfallflucht’ – künftig keine Straftat mehr – teilweise nur noch OWi ?
Der Vorstoß von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) für eine Reform der Regelungen bei Unfallflucht wurde von Vertretern von Polizei & Justiz kritisch bewertet.
“Ich sehe die Gefahr, dass nun der Eindruck erweckt wird, die Unfallflucht sei bloß ein Kavaliersdelikt”, sagte der Vize-Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP).
„Die Auswirkungen für Geschädigte könnten gravierend sein – gerade für Autobesitzer ohne Vollkaskoversicherung”, erklärte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Den Westfälischen Nachrichten sagte er: „Eine Neuregelung würde Staatsanwaltschaften entlasten, aber Bußgeldstellen belasten, weil sie die Ordnungswidrigkeiten bearbeiten”.
Das Ministerium erwägt, Fahrerflucht in jenen Fällen zu entkriminalisieren, bei denen kein Mensch zu Schaden kommt. Ein entsprechendes Papier war zur Stellungnahme an Fachverbände geschickt worden. Im Kern geht es um den Vorschlag, dass das Verlassen des Unfallortes künftig von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden soll, wenn beim Unfall nur Sachschaden (!) entstand – für Unfälle mit verletzten Menschen soll das nicht gelten.
Laut § 142 StGB drohen bislang Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Auch die Fahrerlaubnis kann in Gefahr geraten. Nach einem Unfall haben (Unfall-)Beteiligte grundsätzlich eine “angemessene Zeit” am Unfallort zu warten. Ansonsten müssen sie bestimmten nachträglichen Verpflichtungen nachkommen, damit der (Unfall-)Geschädigte zu seinem Recht kommen kann. Als Alternative dazu will das Ministerium nun eine erweiterte Meldepflicht ins Spiel bringen, z.B. “über eine standardisierte Online-Maske”.
Ähnlich wie die GdP äußerte sich auch der Deutsche Richterbund skeptisch. “Die Strafvorschrift hat sich bewährt und gibt den Gerichten ausreichend Spielräume, um Rechtsverstöße jeweils tat- und schuldangemessen zu bestrafen”, sagte dessen Bundesgeschäftsführer. Auch sei “zu befürchten, dass die Warte- oder Meldebereitschaft nach Unfällen durch die geplante Reform weiter sinken würde”. Lediglich die Option einer Meldepflicht nannte er “erwägenswert“.
Den Fahrzeug-Versicherern ist es vor allem wichtig, die Möglichkeiten der Beweissicherung nicht einzuschränken. “Unfallursache und -hergang müssen sich zweifelsfrei feststellen lassen”, sagte ein Hauptgeschäftsführer aus der Versicherungswirtschaft. Das gelte etwa für die Frage, ob Alkohol oder Drogen mit im Spiel waren.
Strafgesetze beinhalten gezielt und bewusst eine konkrete Schutzwirkung, um den Rechtsfrieden aufrechterhalten zu können, weshalb sich weitere Fragen aufwerfen:
Wie schätzt das die aufgeklärte Allgemeinheit ein?
Wie denken jene, denen der haftpflichtige Verursacher nach einem Crash einfach ‘stiften ging’ und sie auf den Unfallkosten sitzen ließ?
Sollte der Gesetzgeber von seiner gebotenen konsequenten Vorgehensweise abgehen und tatsächlich nachgeben – zu wessen Vorteil?
Die Überlegungen des Ministeriums seien noch in einem frühen Stadium.
Ehemaliger Vorsitzender OAA a.D. Horst Buchert wurde 90 Jahre alt
Mit seinem von 1967-1997 andauernden ehrenamtlichen Engagement hat sich Horst Buchert für die Berufsgruppe der Amtsanwälte über drei Jahrzehnte ununterbrochen in höchstem Maße verdient gemacht. Lange Zeit galt in Bund und Ländern: Die Laufbahn der Amtsanwälte stünde nicht da wo sie steht, wenn nicht Horst Buchert einerseits als Vorsitzender der Landesgruppe Baden-Württemberg und andererseits als Stellvertretender Bundesvorsitzender des DAAV die Interessen der Kolleginnen & Kollegen so zielstrebig und so gekonnt vertreten hätte. All das natürlich nebenher und zusätzlich zum sehr stark ausgelasteten Arbeitsalltag bei der StA Heidelberg !
Anhand älterer Unterlagen lässt sich nachvollziehen, wie ihm in jener Zeit kein Weg – nach Stuttgart, Bonn oder sonst wohin – zu weit war, um für die Amtsanwälte das heraus zu fechten, was sie verdient hatten und was man den Entscheidungsträgern immer wieder vor Augen führen musste. Als z.B. vor vielen Jahren für den Gehobenen Justizdienst die neue Besoldungsstufe A 13 + Z geschaffen wurde (damals noch per Bundesgesetz), war es seinem beherzten Einschreiten zu verdanken, dass die Laufbahn der Amtsanwälte nicht vergessen sondern quasi auf den letzten Drücker in die Neuregelung einbezogen wurde.
Im ‘Wonnemonat Mai’ gebührten ihm nun zum 90. Geburtstag unsere herzlichen Glückwünsche und unsere aufrichtige Gratulation. In großer Dankbarkeit wünschen wir ihm ‘Alles Gute’, vor allem best-mögliche Gesundheit, Humor und Zufriedenheit.
ArbeitsGemeinschaft Justiz
Am 02. März 2023 fand in Stuttgart eine Sitzung der ‘ARGE Justiz’ im BBW statt. Als Gast nahm Monika Haas (Vorsitzende des Hauptpersonalrats) teil.
Die ‘ARGE Justiz’ ist der Zusammenschluss aller Justiz-Fachorganisationen des Beamtenbunds, die gemeinsam rund 10.000 Mitglieder im Verantwortungsbereich des Justizministeriums vertreten:
Bund Deutscher Rechtspfleger (BDR)
Deutscher Amtsanwaltsverein (DAAV)
Gewerkschaft des Strafvollzugs (BSBD)
Deutscher Gerichtsvollzieherbund (DGVB)
Deutsche Justizgewerkschaft (DJG)
Württembergischer Notarverein
Gewerkschaft BTBkomba
Eingangs berichtete BBW-Vorsitzender Kai Rosenberger kurz über aktuelle Themen. Es folgten Wahlen für die Leitung der Arbeitsgemeinschaft: Alexander Schmid wurde als Vorsitzender wiedergewählt, als neuer Stellvertretender Vorsitzender fungiert Manuel Schunger (DGVB). Mit Blick auf die in 2024 anstehenden nächsten Personalratswahlen tauschte man sich vorbereitend aus.
Das Völkerrecht …
ist unterteilt in Friedensrecht und Kriegsrecht und enthält Rechte & Pflichten, die für alle Staaten zu Kriegszeiten bzw. zu Friedenszeiten zu gelten haben. Dabei werden auch jene Umstände beschrieben, die militärische Gewalt zulassen würden. Reines Privatrecht wird durch das Völkerrecht nicht abgebildet.
Die ‘UN-Charta von 1945’ ist die wichtigste Grundlage des Völkerrechts und enthält als wichtigstes Verbot das allgemeine Gewaltverbot, womit ein absolutes Verbot eines Angriffskriegs besteht. In den Vereinten Nationen (United Nations, UN, UNO) haben sich 193 Staaten für ihr gemeinsames Hauptanliegen zusammengetan: die Sicherung des Weltfriedens zu garantieren und die Einhaltung des Völkerrechts sicherzustellen.
Zudem darf sich ein Staat nicht einmischen in die inneren Angelegenheiten bzw. in innerstaatliches Recht und die Politik eines anderen Staates.
Die UN-Charta ist wie eine Verfassung zu verstehen. Verstößt ein Staat gegen gesetztes Völkerrecht, treffen ihn unter Umständen Sanktionen (Anm.: der UNO). Dabei kann es sich um Strafen wirtschaftlicher Art, z.B. Ein- und Ausfuhrverbote handeln, welche einen betroffenen Staat hart treffen könnten.
Das Völkerrecht ist außerdem geprägt von vier besonders wichtigen Rechtsgrundsätzen, die von allen Mitgliedern der Völkerrechtsgemeinschaft einzuhalten sind:
- Lex posterior derogat legi priori … Ein späteres Gesetz hebt das vorherige Gesetz auf
- Pacta sunt servanda … Geschlossene Verträge sind einzuhalten
- Venire contra factum proprium … Zuwiderhandlung gegen das eigene Verhalten ist unzulässig
- Lex specialis derogat legi generali … Speziellere Gesetze haben Vorrang vor allgemeineren Gesetzen
Daneben wäre noch die ‘Charta von Paris (1990)’ für ein neues Europa zu beachten:
„Wir, die Staats- und Regierungschefs der Teilnehmerstaaten der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), sind in einer Zeit tiefgreifenden Wandels und historischer Erwartungen in Paris zusammengetreten. Das Zeitalter der Konfrontation und der Teilung Europas ist zu Ende gegangen.
Wir erklären, dass sich unsere Beziehungen künftig auf Achtung und Zusammenarbeit gründen werden. Europa befreit sich vom Erbe der Vergangenheit. Durch den Mut von Männern und Frauen, die Willensstärke der Völker und die Kraft der Ideen der Schlussakte von Helsinki bricht in Europa ein neues Zeitalter der Demokratie, des Friedens und der Einheit an.“
Die Charta verpflichtet die Teilnehmerstaaten (u.a. Deutschland, Frankreich, GB, EU, Sowjetunion, USA) zur Einhaltung der Demokratie als Grundlage der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens unter Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und der Meinungsfreiheit. Der Schutz und die Förderung der unveräußerlichen und durch das Recht gewährleisteten Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen von Geburt an sind Pflicht jeder Regierung. Ihre Achtung ist wesentlicher Schutz gegen staatliche Übermacht.
Eine Demokratische Regierung gründet sich auf den Volkswillen, der seinen Ausdruck in regelmäßigen, freien und gerechten Wahlen findet. Die Staaten verpflichten sich zum Schutz ihrer nationalen Minderheiten, zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Völkern, zur friedlichen Beilegung von Streitfällen sowie zur Fortsetzung des Abrüstungsprozesses. Die Charta verpflichtet die Unterzeichnerstaaten in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen (s.o.) und der Schlussakte von Helsinki (1975), sich jeder gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines Staates gerichteten Androhung oder Anwendung von Gewalt oder jeder sonstigen mit den Grundsätzen oder Zielen dieser Dokumente unvereinbaren Handlung zu enthalten.
Künftige amtsangemessene Alimentation – Widerspruch nicht erforderlich !
Soweit der BBW jüngst empfohlen hatte, vor dem Hintergrund angekündigter Musterverfahren zur amtsangemessenen Alimentation (BVAnp-ÄG 2022) mögliche Ansprüche haushaltsnah geltend zu machen, hat zwischenzeitlich der Herr Finanzminister Dr. Danyal Bayaz dem BBW eine Zusicherung gegeben:
Sollten Regelungen des BVAnp-ÄG 2022 durch höchstrichterliche Rechtsprechung als nicht verfassungsgemäß eingestuft werden, würden etwaige Nachzahlungen von Amts wegen rückwirkend geleistet; Widersprüche seien daher nicht erforderlich.
Bereits eingereichte und künftige Widersprüche würden ruhend gestellt, die Einrede der Verjährung werde nicht erhoben, es sei denn der Anspruch war bei Geltendmachung bereits verjährt oder verwirkt.
Der Minister möchte sich mit dieser Entscheidung bei allen Beamten für ihre engagierte Arbeit bedanken, das Vertrauen in den Dienstherrn festigen und übermäßigen Bürokratie- und Verwaltungsaufwand vermeiden.
Jüngste Entwicklungen:
Ab 01. Dezember 2022 ist die Besoldung der rund 190.000 Landesbeamten, Richter und Staatsanwälte um 2,8 % erhöht worden, womit man das Tarifergebnis öD der Länder von 2021 übernahm.
Außerdem hat der Landtag im November 2022 das Gesetz zur Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen beschlossen, welches ab Januar 2023 auch neue Beihilferegelungen umfasst. Das BVerfG hatte bekanntlich 2020 klargestellt, dass die Beamtenbesoldung mindestens 15 % über der sozialrechtlichen Grundsicherung liegen und insbesondere die Höhe der Familienzuschläge nachgebessert werden müsse.
Das Land Baden-Württemberg setzte dies nun mit einem kostenintensiven ‘4-Säulen-Modell’ um:
1 Die neu im Beruf startenden Beamten des mittleren und gehobenen Dienstes werden verbessert eingruppiert.
2 Einsteiger werden gleich in Erfahrungsstufe 3 eingestuft und dadurch etwas besser bezahlt.
3 Die (in 2013/2014 auf 50 % abgesenkten) Beihilfe-Bemessungssätze steigen wieder auf 70 %.
4 Kinderbezogene Familienzuschläge für das erste und zweite Kind werden vor allem für untere Einkommensgruppen gestaffelt erhöht. Der kinderbezogene Zuschlag für dritte und weitere Kinder wird für alle Einkommensgruppen ab 01. Dezember auf jeweils 750,44 € erhöht.
Das Finanzministerium wird an betroffene Beamte für die Zeit ab Januar 2020 bis Dezember 2022 unabhängig von einem Widerspruch ggfs. entsprechende Nachzahlungen leisten.
Weitere Verbesserungen wurden ansonsten nicht vorgenommen, was bereits zu Kritik führt: drastisch steigende Inflation, Einführung des Bürgergelds, schrumpfende Abstände innerhalb des Besoldungsgefüges …
Das JuMin hat seine Fortschreibung der ‘Dienstpostenbewertung für die Amtsanwälte’ mit VwVfg vom 09. November 2022 abgeschlossen:
„Die Dienstposten im Amtsanwaltsdienst werden in den Besoldungsgruppen A 12 bis A 14 gebündelt, was zulässig ist, wenn eine besondere sachliche Rechtfertigung vorhanden ist. Die Dienstposten der Amtsanwältinnen und Amtsanwälte gehen mit ständig wechselnden, unterschiedlich schwierigen Aufgaben einher.“
Damit ist der bisherige ‘Kriterienkatalog für EOAAe’ entfallen. Der Katalog hatte seine Wurzel in einer althergebrachten ‘Fußnote’ für die Besoldungsstufe ‘A13+Zulage’. Seit der Dienstrechtsreform 2010 gibt es für Amtsanwälte keine Zulagen-Stellen mehr, womit diese Lösung naheliegend erscheint. Die neue Regelung trat zum 01.12.2022 in Kraft. Als maßgebliche Kriterien für künftig anstehende Auswahlentscheidungen dürften die Dienstlichen Beurteilungen verbleiben. Aktuell sind acht Stellen ausgeschrieben.
Zum bevorstehenden Jahreswechsel 2022/2023 bedankt sich der Landesvorstand bei allen Amtsanwältinnen & Amtsanwälten für die geleistete gute Arbeit.
Sie alle tragen mit ihrem lobenswerten täglichen Arbeitseinsatz zum anerkannt hohen Ansehen unserer Berufsgruppe bei und unterstützen dadurch gleichzeitig die Arbeit des Berufsverbands. Besondere Anerkennung gebührt jenen, die sich zusätzlich der Ausbildung von Amtsanwaltsanwärtern oder Rechtsreferendaren oder anderen Mitarbeitern der Justiz widmen.
Ein herzliches Dankeschön geht an beurlaubte und pensionierte Kollegen für ihre fortdauernde Solidarität und für das entgegengebrachte Vertrauen.
Weitere verdiente Verbesserungen für unsere Amtsanwalts-Laufbahn werden weiterhin im Auge behalten.
Allen Kolleginnen/Kollegen mit ihren Familien und Freunden wünschen wir besinnliche, frohe und gesegnete Weihnachten, erholsame Feiertage und bereits jetzt ‘Alles Gute’ für das Neue Jahr !
Umsetzung des ‘4-Säulen-Modells’ auf der Zielgeraden
Mit dem BVAnp-ÄG 2022 soll das Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 29. November 2021 zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldung übertragen werden (+ 2,8 %).
Zudem soll mit umfangreichen Änderungen das sogenannte ‘4-Säulen-Modell’ und somit die Vorgabe der Rechtsprechung des BVerfG (mittlerweile sind über zwei Jahre vergangen) umgesetzt werden. Der Landtag wird demnächst über den entsprechenden Gesetzentwurf entscheiden.
Kritisch bewertet der BBW, dass sich die Änderungen an der untersten Grenze dessen orientierten, was angesichts der Entscheidungen des BVerfG gerade noch rechtskonform erscheine. Im Sinne der Attraktivität des öffentlichen Dienstes, der Fürsorge sowie der Anerkennung der Leistungen der Beamtinnen und Beamten wäre eigentlich mehr geboten. Mit der Neubewertung und Anhebung der Eingangsämter des gehobenen Dienstes und des mittleren Dienstes würden zwar zentrale Forderungen erfüllt. In diesem Zusammenhang sei jedoch eine Nachzeichnung der Stellenstruktur innerhalb der Laufbahnen dringend erforderlich, um Beförderungsstaus zu verhindern und weitere Perspektiven zu schaffen. Außerdem fordert der BBW u.a. die Wahrung der Ausgewogenheit und des Abstands im Besoldungsgefüge. Positiv bewertet der BBW, dass sowohl im Besoldungs- als auch im Versorgungsbereich der kinderbezogene Familienzuschlag ab dem dritten Kind erhöht werden soll. Ob und welche Auswirkungen sich für unsere Amtsanwaltslaufbahn ergeben werden, bleibt abzuwarten.
‘Amtsanwaltstag 2022’ in Düsseldorf am 16. September 2022
Eine ordentliche Mitgliederversammlung des (Bundes-)DAAV findet satzungsgemäß alle vier Jahre statt – heuer in der Landeshauptstadt von NRW. Erwartet wurden neben geladenen Ehrengästen und Referenten auch unsere Mitglieder. Mit der Teilnahme bot sich die willkommene Gelegenheit, Kollegen bzw. Lehrgangskollegen aus den anderen Bundesländern zu treffen und sich mit ihnen austauschen.
… Mitgliederversammlung … Festveranstaltung … Programm …
→ Kurzinfo: Vorstand entlastet + Neufassung der Satzung beschlossen + neuer (Bundes-)Vorstand gewählt
Vorsitzender: Burkard Will, Kiel
Geschäftsführer: Carsten Rietdorf, Berlin
Schatzmeisterin: Erika Mök, Lehmkuhlen
Schriftführer: Frank Möller, Flensburg
Stellenhebungen erreicht
Wie Frau Justizministerin Gentges und Herr Ministerialdirektor Steinbacher wiederholt angekündigt und versichert hatten, sorgte die Landesregierung mit dem (jetzt auf der Homepage des Finanzministeriums veröffentlichten) Haushaltsplan 2022 für eine besoldungsmäßige Verbesserung zu Gunsten der Amtsanwaltslaufbahn.
Was zuletzt im Doppelhaushalt 2020/2021 auf der Zielgeraden noch knapp gescheitert war, steht nun schwarz-auf-weiß im Einzelplan 0503 festgeschrieben: vier Stellen ‘OberAmtsanwalt’ wurden auf vier Stellen ‘Erster OberAmtsanwalt’ angehoben, womit der Stellenschlüssel (86) nun folgendermaßen aussieht: 37:35:14
Jetzt bleibt zu hoffen, dass die Weiterentwicklung der Dienstpostenbewertung (‘Kriterienkatalog A14’) bald in trockene Tücher gepackt werden kann, damit die zwei vakanten Stellen und die vier angehobenen Stellen endlich zeitnah ausgeschrieben werden können.
Verfassungskonforme Besoldung: Das Land macht sich auf den Weg
Das Land Baden-Württemberg will im kommenden Jahr die Vorgaben des BVerfG für eine verfassungskonforme Besoldung der Beamten vom Mai 2020 umsetzen, womit eine langjährige Forderung des BBW aufgegriffen wird. Geplant sei ein ‘4-Säulen-Modell’, mit welchem Eingangsämter angehoben, der abgesenkte Beihilfe-Bemessungssatz durch das Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 zurückgenommen und ausgehend von Besoldungsgruppe A 7 bis A 14 die kinderbezogenen Familienzuschläge für das erste und zweite Kind erhöht werden könnten. In allen Besoldungsgruppen soll der kinderbezogene Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere Kind angehoben werden.
Die Eckpunkte sehen für den Gehobenen Dienst vor: Anhebung des Eingangsamts im gehobenen nicht-technischen Dienst von A 9 nach A 10 (im gehobenen technischen Dienst von A 10 nach A 11).
Man darf gespannt sein, welche entsprechende Anpassungen für die Laufbahn der Amtsanwälte vorgenommen werden.
Zum Jahreswechsel
Allen Kolleginnen/Kollegen und Bekannten mit ihren Familien und Freunden wünschen wir besinnliche, frohe und gesegnete Weihnachten sowie erholsame Feiertage und beste Gesundheit.
‘Alles Gute’ für das Neue Jahr !
Novellierung des Landesreisekostengesetzes
Der unermüdliche Einsatz des BBW zeigt Wirkung: zum 01. Januar 2022 tritt das neue Landesreisekostengesetz in Kraft.
Das Finanzministerium bewertet das neue LRKG (siehe bei ‚Links‘) als Erfolgsmodell: „Mit diesem Gesetz nehmen wir eine Vorreiterrolle ein und haben ein modernes, einfaches und wettbewerbsfähiges Reisekostenrecht geschaffen.“ Damit seien insbesondere die Ungleichbehandlung von Berufseinsteigern bei Dienstreisen und der Ärger um das Kilometergeld (0,30 €/km) zu Ende. Von den Änderungen im Rahmen der Novellierung profitierten insbesondere Anwärterinnen/Anwärter, weil die Kürzung von Reisekosten und Trennungsgeld wegfalle.
Arbeitsgemeinschaft Justiz im BBW
In der Gesprächsrunde bei Frau Justizministerin Marion Gentges MdL konnten die Vertreter der Berufsverbände am 22.11.2021 in Anwesenheit von Herrn MD Steinbacher und des BBW-Vorsitzenden Kai Rosenberger ihre aktuell dringlichsten Anliegen vortragen.
Im Verlauf dieser Gesprächsrunde und bei Folgegesprächen thematisierte unser Vorsitzender OAA Florian Lippok u.a. die für den Landeshaushalt 2022 erhofften Stellenhebungen von A13 nach A14 und einen zeitnahen Abschluss der Fortschreibung des ‘Kriterienkatalogs A14’.
BBW-Landeshauptvorstand
Während der Sitzung in Leinfelden-Echterdingen war am 16.11.2021 erstmals von einem für die Justiz geplanten ‘4-Säulen-Modell’ zu erfahren, mit welchem auf die Entscheidungen des BVerfG zur angemessenen Alimentation (~ Abstandsgebot zum Sozialhilfesatz) reagiert werden soll. Sollten sich hierbei neben Stellenhebungen in manchen Bereichen auch Veränderungen bei der Eingangsbesoldung bestimmter Laufbahnen ergeben, dürften sich konsequenterweise adäquate Anpassungen für unsere Amtsanwaltslaufbahn aufdrängen, weil ansonsten die Attraktivität unserer Laufbahn empfindlich leiden könnte.
Mitgliederversammlung – neue Vorstandschaft
Am Samstag, 06. November 2021, fand in Karlsruhe unsere Mitgliederversammlung statt. Hierbei waren 27 Mitglieder stimmberechtigt präsent bzw. vertreten.
Die Versammlung konnte trotz ‘Corona-Warnstufe’ stattfinden, wobei die ‘3G-‘Regel eingehalten wurde und Corona-bedingt ein ‘Öffentlicher Teil’ leider nicht durchführbar war.
Die Versammlung wählte eine neue Vorstandschaft.
Traurige Nachricht: Am 30.10.2021 verstarb in Salem unser langjähriges Mitglied EOAA a.D. Werner Lambert nach langer Krankheit im Alter von 74 Jahren.
Werner Lambert war lange Jahre bei der Staatsanwaltschaft Konstanz und bei deren Außenstelle in Villingen-Schwenningen tätig. Er erfuhr allseits große Wertschätzung, die er sich mit seiner beruflichen und menschlichen Kompetenz sowie mit seinem fachlichen Können verdiente.
Seit 1978 war er treues Mitglied des Deutschen AmtsanwaltsVereins. An den Veranstaltungen unseres Berufsverbands nahm er während seiner aktiven Zeit und auch später als Pensionär teil, solange es ihm die Gesundheit erlaubte. Dafür sind wir ihm sehr dankbar und werden ihn in ehrendem Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen.
Unwetterkatastrophe – hat auch Bad Münstereifel schwer erwischt
Als Amtsanwälte fühlen wir uns mit dieser Stadt verbunden. Es gibt einen Aufruf: wir können helfen …
Studie – Verwaltung in Krisenzeiten 2
Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Monaten stark verändert und wird dies weiter tun. Der digitale Arbeitsplatz sowie die Arbeit im Homeoffice werden die zukünftige Arbeit prägen. Arbeitsabläufen, Aufgaben oder Arbeitsbelastungen verändern sich und müssen neu strukturiert werden.
Die ‘Hertie School of Governance’ hat gemeinsam mit ‘Next:Public’ eine (Fortsetzungs-)Studie vorbereitet, mit der die weiteren Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Arbeit der Verwaltung, insbesondere die Nutzung von Homeoffice, die technischen Rahmenbedingungen sowie die Arbeitsbelastung, untersucht werden.
Der dbb unterstützt auch diese Studie, weil man davon überzeugt ist, dass sie wichtige Daten für die zukünftige Arbeit des öffentlichen Dienstes bereitstellen wird.
Hierfür steht ein umfänglicher Fragenkatalog zur Verfügung: Fragen zur Arbeit im Homeoffice, zum Umgang mit Videokonferenzen, zur technischen Ausstattung sowie zur individuellen Arbeitsbelastung stehen dabei im Mittelpunkt der Befragung.
Neue Landessregierung steht – Wechsel im Justizministerium
Überraschend wurde unser engagierter und erfolgreicher Justizminister MdL Guido Wolf abgelöst. Zwar konnte er im Wahlkreis sein Direktmandat erneut erfolgreich behaupten, doch der neuen Regierungsmannschaft gehört er nicht mehr an.
Der Zuschnitt des Ministerium hat sich geändert, denn die bisherigen Bereiche ‘Europa’ und ‘Tourismus’ wechselten in andere Ressorts.
Dafür heißt es nun: Ministerium der Justiz und für Migration
Als neue Justizministerin dürfen wir Frau Marion Gentges (CDU) begrüßen.
Ebenso begrüßen wir Herrn Staatssekretär Siegfried Lorek (CDU).
Viele Verdachtsfälle auf (Schein-)Vaterschaften
Laut Presseberichten meldeten die Innenministerien der Bundesländer Hunderte Verdachtsfälle auf ‘Scheinvaterschaften’, die strafrechtliche Ermittlungen zur Folge hatten. Schwangere Frauen aus Ländern außerhalb der EU reisen nach Deutschland ein und zahlen hier jeweils mehrere Tausend Euro an (meist mittellose) deutsche Männer, die prompt für ungeborene Kinder die (angebliche) Vaterschaft übernehmen. Die Mütter, die Kinder und (Stief-)Geschwisterkinder erlangen auf diese Weise in der BRD ein Aufenthaltsrecht.
Verdachtsfälle habe es in jüngster Zeit u.a. auch in Baden-Württemberg (189) gegeben. Polizei und Staatsanwaltschaften vermuten, diese Verdachtsfälle seien nur ein kleiner Teil des tatsächlichen Umfangs. Am illegalen Geschäft sind wohl auch dubiose Vermittlungsagenturen (Menschenhandel/OK) beteiligt, die Mütter und (Schein-)Väter zusammenbringen. Allerdings machen auch (unseriöse) Notare mit, indem sie solche Vaterschaften bedenkenlos beglaubigen.
Es liegt auf der Hand, dass solche (Schein-)Vaterschaften die öffentlichen Haushalte schwer belasten können. Mittellose Väter sind für Unterhaltsansprüche nicht leistungsfähig, also muss auch hier der Steuerzahler einspringen. Bei den wenigsten Verdachtsfällen seien in den geführten Ermittlungsverfahren die (Schein-)Vaterschaften zweifelsfrei beweisbar.
Oberamtsanwalt a.D. Wolfgang Drexler (Esslingen) – 75 Jahre
Unser ehemaliger Kollege, treues Mitglied unseres Berufsverbands, feierte kurz vor Ostern einen runden Geburtstag.
Als engagiertes und bürgernahes Urgestein der SPD bekleidet(e) er viele politische Ämter, z.B. als Kommunalpolitiker, als Landtagsabgeordneter (bis 2018), als Fraktionsführer, als Sprecher des Bahnprojekts Stuttgart 21, als Präsident des Schwäbischen Turnerbundes u.a.
Die Bürger dankten es ihm stets mit herausragenden Wahlergebnissen.
Wir wünschen ihm “Alles Gute”, vor allem gute Gesundheit, körperliche und geistige Fitness, guten Humor und Zufriedenheit.
Überraschende Nachricht aus dem Bundesland Hamburg:
Der Hamburger Senat hat jüngst beschlossen, seinen (29) Amtsanwälten und (12) Oberamtsanwälten ab 01.08.2023 eine ‘Allgemeine Stellenzulage’ zu gewähren. Bravo!
Das wurde im Gesetzentwurf damit begründet:
- (Bisherige) Rechtspfleger erwerben durch ein 15-monatiges Studium und eine zu bestehende Prüfung für den Amtsanwaltsdienst eine zusätzliche Qualifikation.
- Mit der Ernennung zum Amtsanwalt entfallen jedoch nach geltender Rechtslage die Voraussetzungen für die Gewährung der Allgemeinen Stellenzulage. Trotz einer zusätzlichen Qualifikation kommt es also für Rechtspfleger zu einer finanziellen Schlechterstellung durch den Wechsel in den Laufbahnzweig Amtsanwaltsdienst.
- Dieser bisherigen Auswirkung soll abgeholfen werden und mit der Einbeziehung der Amtsanwälte in den Empfängerkreis der Allgemeinen Stellenzulage soll deren zusätzliche Qualifikation gegenüber Rechtspflegern berücksichtigt werden.
[Ausgenommen von der Stellenzulage sind (5) EOAAe, zumal sie mit A13+Z eine Amtszulage erhalten.]
In NRW hatte es 2019 so geklungen: NRW
Wo ein Wille ist, … also wird die im Gehobenen Dienst allseits übliche Stellen- bzw. Strukturzulage (BaWü: z.Zt. 101,53 €) bald in sechs Bundesländern (Niedersachsen/Bremen/Schleswig-Holstein/Sachsen-Anhalt/NRW/Hamburg) gewährt, während die Kollegen in den übrigen Ländern trotz vieler starker Argumente weiterhin mit einer besoldungsrechtlichen Benachteiligung leben müssen.
Auf deutschen Straßen …
hat sich der Bestand an PKWs innerhalb der letzten 60 Jahre mehr als verzehnfacht auf ca. 48 Millionen Fahrzeuge. Aktuell haben wir einen durchschnittlichen Motorisierungsgrad von 574 Autos pro 1.000 Einwohner.
Als ob das neben anderen (Kraft-)Fahrzeugen noch nicht genug wäre, sind im öffentlichen Straßenverkehrauch jetzt auch noch eTretroller präsent, die prompt in der Unfallstatistik auftauchen – und ansonstsen bekanntlich auch mit § 316 StGB in Berührung kommen. Das Statistische Bundesamt meldete für die ersten drei Quartale in 2020 schon mal 1.750 polizeilich registrierte Unfälle von eScootern mit Personenschäden, wobei sieben Menschen getötet wurden.
Mit Fahrrädern/eBikes gab es in diesem Zeitraum 73.293 Unfälle mit Personenschäden, wobei 351 Radler ums Leben kamen. Außerdem wurden 14.128 schwer und 59.633 Personen leicht verletzt.
CORONA-Krise: Nach vorläufigen Schätzungen dürfte es – wegen der eingeschränkten Mobilität – im Jahr 2020 etwa 13 % weniger polizeilich erfasste Unfälle gegeben haben.
Mehr Unabhängigkeit von Staatsanwälten gefordert
Bundesjustizministerium plant Änderung des Weisungsrechts für politische Einflussnahme
Über das Weisungsrecht der Justizminister gegenüber den Staatsanwaltschaften wurde seit längerer Zeit debattiert. Der mögliche Einfluss der Justizministerien sollte auf wenige, klar definierte Ausnahmefälle begrenzt sein, meinte Thüringens Justizminister Adams. Man wollte eine rechtspolitische Debatte in Gang bringen. Deutschland solle dann dem europäischen Bild von unabhängigen Staatsanwaltschaften näherkommen.
Das Bundesjustizministerium plant nun eine Regelung, wonach ministerielle Einzelweisungen an die Staatsanwaltschaften für die EU-Zusammenarbeit in Strafsachen ausgeschlossen werden sollen. Dann wären die Staatsanwaltschaften auf EU-Ebene ein vollwertiger Partner.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bekanntlich befürchtet, dass die deutschen Staatsanwälte von der Exekutive beeinflusst werden könnten, zumal sie – anders als in anderen EU-Mitgliedstaaten – im Einzelfall einer Weisungsbefugnis der Justizministerien unterstünden. Dadurch gab es vorübergehend Probleme bei der Ausstellung Europäischer Haftbefehle (EuHB) und deshalb wurde in Deutschland jeder EuHB von einem Richter unterzeichnet – also doppelt, sowohl in der inländischen als auch in der europäischen Fassung.